Informationen zum Ausbruch der klassischen Geflügelpest in Deutschland
09.11.2020
Seit Tagen werden vermehrt Totfunde von Wildvögeln an der Nord- und Ostseeküste gemeldet. In Schleswig-Holstein sind innerhalb weniger Tage fast 1000 verendete Wildvögel mit dem Nachweis des hochgefährlichen HPAI-Virus gefunden worden. Auch einheimische Raubvögel versterben zunehmend, da sie die toten Tiere fressen. Am 4. November wurde nun auch der erste Fall von Klassischer Geflügelpest in einer Legehennenhaltung auf der Hallig Oland in Schleswig-Holstein festgestellt.
Im Landkreis Mittelsachsen sind bis jetzt keine Verdachtsfälle aus Hausgeflügelbeständen oder vermehrt tote Wildvogelfunde bekannt. Meldungen zu verstorbenen Tieren gehen die Mitarbeiter des LÜVA nach. Eingesendet werden vorrangig tot aufgefundene Wasser- und Greifvögel.
Treten in Hausgeflügelbeständen innerhalb von 24 Stunden Verluste von mindestens drei Tieren bei einer Bestandsgröße von bis zu 100 Tieren oder mehr als zwei von Hundert der Tiere des Bestandes bei einer Bestandsgröße von mehr als 100 Tieren auf oder kommt es zu einer erheblichen Veränderung der Legeleistung oder der Gewichtszunahme, so hat der Tierhalter unverzüglich durch einen Tierarzt das Vorliegen einer Infektion mit dem aviären Influenzavirus durch geeignete Untersuchungen ausschließen zu lassen. Außerdem hat jeder Geflügelhalter auf die Einhaltung der seuchenhygienischen Maßnahmen entsprechend Geflügelpestverordnung zu achten:
- Tiere nur an Stellen füttern, die für Wildvögel nicht zugänglich sind
- Tiere nicht mit Oberflächenwasser tränken zu dem Wildvögel Zugang haben
- Futter und Einstreu und sonstige Gegenstände, mit denen Geflügel in Berührung kommen kann, für Wildvögel unzugänglich aufbewahren.
Bei Sentinelhaltungen von Wassergeflügel (gemeinsame Haltung von Wassergeflügel und Hühner) ist jedes verendete Tier des Geflügelbestandes zur Untersuchung einzusenden. In Mittelsachsen gibt es 5716 gemeldete Geflügelhaltungen.
Abschließend weist das LÜVA daraufhin, dass alle Geflügelbestände dem LÜVA zu melden sind. Gemäß dem Sächsischen Ausführungsgesetz zum Tiergesundheitsgesetz sind Halter von Geflügel außerdem verpflichtet sich bei der Sächsischen Tierseuchenkasse anzumelden.