Jagdscheine können verlängert werden

29.01.2025

Jägerinnen und Jäger können ihre Jagdscheine ab 10. Februar in der unteren Jagdbehörde verlängern lassen.

Das geht persönlich in

  • Freiberg (Leipziger Straße 4) sowie in den Außenstellen
  • Döbeln (18. Februar und 25. März –Straße des Friedens 20, Nebengebäude) und
  • Mittweida (4. und 11. März – Haus A, Anbau Zimmer A01).

Vorab ist ein Termin zu vereinbaren. 

Die Terminvereinbarungen für Döbeln und Mittweida erfolgen ausschließlich telefonisch, für den Dienstsitz der unteren Jagdbehörde in Freiberg gibt es eine Online-Terminreservierung. Eine Vorsprache ohne vereinbarten Termin ist nicht möglich.

Für die Verlängerung des Jagdscheines kann im Ausnahmefall auch der Postweg genutzt werden. Hierzu senden Jäger bitte den Jagdschein, den Versicherungsnachweis sowie den auf der Homepage des Landkreises zu findenden Antrag auf Erteilung eines Jagdscheins an die Behörde. Nach Bearbeitung erhalten sie die Unterlagen nebst der Gebührenforderung auf dem Postweg zurück.

Ein gültiger Jagdhaftpflichtversicherungsnachweis über die gesamte Geltungsdauer des Jagdscheines ist Voraussetzung für eine Erteilung. Falls kein Verlängerungseintrag im Jagdscheinheft möglich ist und somit ein neues Heft ausgestellt werden muss, ist vom Antragsteller ein aktuelles Passbild vorzulegen.

Die zuständigen Ansprechpartnerinnen der unteren Jagdbehörde sind:

  • Anke Knorn, Telefon 03731 799-3623 
  • Dajana Irmscher, Telefon 03731 799-3622

Per E-Mail ist die Jagdbehörde unter jagd@landkreis-mittelsachsen.de erreichbar.