Jugendhilfeausschuss: Auswertung Online-Jugendbefragung, Fördermittel für Kitas und Schulsozialarbeit

12.11.2019

Gestern tagte der Jugendhilfeausschuss des Landkreises in der Außenstelle des Landratsamtes in Mittweida. Behandelt wurden unter anderem die Themen Auswertung Online-Jugendbefragung, Fördermittel für Kitas und Schulsozialarbeit.

Auswertung der Online-Jugendbefragung 2019

Im Rahmen der Fortschreibung des Jugendhilfeplans für die Bereiche Jugendarbeit, Jugendverbandsarbeit, Jugendsozialarbeit und erzieherischer Kinder- und Jugendschutz wurden die Bedürfnisse der jungen Mittelsachsen erstmals in Form einer Online-Jugendbefragung ermittelt.

Die 10- bis 20-Jährigen konnten von Anfang Mai bis Ende Juni 2019 sowohl am PC als auch mit mobilen Endgeräten an der Befragung teilnehmen. Die Umfrage bestand aus vier Komplexen. Nach der Abfrage soziodemographischer Daten folgten Fragen zu den Bereichen „Freizeit“, „Probleme/Beratung“ und „Beteiligung“.

Zum Ende der Befragung standen für die Auswertung 849 Antworten zur Verfügung. Damit haben sich drei Prozent der im Landkreis wohnenden 10- bis 20-Jährigen beteiligt. Davon sind 53 Prozent Mädchen und 45 Prozent Jungen. Jeder dritte Teilnehmer ist 14 bis15 beziehungsweise 16 bis 17 Jahre alt. 772 Teilnehmer besuchen eine Schule, davon 60 Prozent das Gymnasium und 25 Prozent die Oberschule.

Im Durchschnitt stehen den 10- bis 20-Jährigen wochentags vier Stunden Freizeit zur Verfügung. „Zu Hause“ und „bei Freunden“ sind die meistgenannten Freizeitorte. Vereine nehmen einen hohen Stellenwert ein, darunter die Sportvereine mit einer Nutzung durch 40 bis 60 % der Teilnehmer. Mit dem Abschluss der Entwicklungsphase Kindheit werden auch der öffentliche Raum und individuelle Freizeitaktivitäten bedeutsamer. Junge Menschen besuchen Jugendhäuser, wenn sie sich dort wohlfühlen, Unterstützung bekommen, ihnen aber auch Freiräume bleiben.

Die 10- bis 20-Jährigen nutzen verschiedene Möglichkeiten, um ihre Freizeitorte selbstständig zu erreichen. Unterstützung durch die Eltern ist in Abhängigkeit von Alter und Wohnort erforderlich. Die jungen Mittelsachsen wollen mit ihren Wünschen stärker als bisher ernst genommen werden. Sie wünschen sich sowohl tagsüber als auch abends und am Wochenende bessere ÖPNV-Verbindungen. Wichtig sind ihnen Plätze und Räume, wo sie ihre Freizeit nach ihren Vorstellungen gestalten können, ebenso wie bessere Sportangebote.

Zu nachstehenden Komplexen wurden Jugendliche erst ab 14 Jahren befragt. In den Bereichen Schule, Gefühle und soziale Beziehungen fühlen sich danach die 14- bis 20-Jährigen am stärksten durch Probleme und Sorgen belastet. Mit zunehmender wirtschaftlicher Selbstständigkeit kommen Geldsorgen hinzu. Mobbing und Cybermobbing erleben zehn Prozent beziehungsweise sechs Prozent der jungen Menschen häufig. Mehr als 80 Prozent der Befragungsteilnehmer nehmen nie Medikamente und Suchtmittel (Ausnahme Alkohol). Am häufigsten werden Alkohol (38 Prozent), starker Alkohol (22 Prozent), Tabak (12 Prozent) und Schmerzmittel (11 Prozent) konsumiert. Der Gebrauch von Suchtmitteln und Medikamenten nimmt mit steigendem Alter zu. Jeder dritte Befragte wünscht sich Beratung zu ihn belastenden Themen. Die Akzeptanz von Beratungsstellen steigt mit zunehmendem Alter.

Junge Mittelsachsen sind bereit, sich in ihrem Wohnort zu engagieren. Jeder Dritte würde sich an Bürgermeister, Gemeinderat oder Eltern wenden, wenn er in seinem Wohnort etwas verändern möchte.

Die Umfrage endete mit der Aufforderung an die Teilnehmer: „Falls du uns noch etwas mitteilen möchtest, kannst du es gerne hier aufschreiben.“ In einigen Anmerkungen bezogen sich die Teilnehmer auf die in der Umfrage angesprochenen Themen und betonten damit nochmals ihre Wünsche.

Fördermittel Kita

Im kommenden Jahr rechnet der Landkreis mit Fördermitteln des Freistaates für Investitionen in Kitas mit rund 565.000 Euro, weitere 56.000 Euro gibt Mittelsachsen dazu. „Eine schriftliche Bestätigung liegt uns aber noch nicht vor“, erklärt die Leiterin der Abteilung Jugend und Familie Heidi Richter. Um bei einem Bescheid handlungsfähig zu sein, beschloss der Jugendhilfeausschuss eine Prioritätenliste, wie die Mittel untersetzt werden. Es könnten in 13 Einrichtungen Maßnahmen realisiert werden. Vorgesehen sind die Unterstützung zur Schaffung von insgesamt 47 Plätzen in Erlau, Leisnig und Mittweida. Außerdem soll durch die Förderung die brandschutztechnische Ertüchtigung in Einrichtungen in Döbeln, Hartha, Waldheim, Augustusburg, Mittweida und Zettlitz erfolgen sowie die Sanierung von Räumen in Kitas, wie  in Sayda und Striegistal. Die einzelnen Zuwendungen liegen zwischen 9.000 und 139.000 Euro. Richter betont, dass der Bedarf an Mitteln deutlich höher liegt. Im Vorfeld gab es ein Bedarfsabfrage bei Trägern und Kommunen mit dem Ergebnis, dass eigentlich rund 870.000 Euro benötigt würden. „Daher haben wir noch eine Reserveliste erarbeitet, falls sich bei den beschlossenen Maßnahmen etwas ändert“, so Richter abschließend.

Schulsozialarbeit

Im kommenden Jahr wird die Schulsozialarbeit in der Oberschule „Clara Zetkin“ in Freiberg um eine halbe Stelle auf anderthalb Stellen aufgestockt. Sie ist die Schule mit der höchsten Gesamtschülerzahl in Mittelsachsen und hat einen hohen Migrationsanteil. „Ein entsprechender Bedarf ist bereits in dem Gesamtkonzept Schulsozialarbeit enthalten“, so Heidi Richter. Jetzt stehen die entsprechenden Mittel zur Verfügung. Insgesamt werden 38 Projekte an Oberschulen und Lernförderschulen und einem Gymnasium der Schulsozialarbeit gefördert. Dafür stellt der Freistaat 2,2 Millionen Euro zur Verfügung.

Neue Richtlinie

Zur Gewährung von Leistungen, einmaligen Beihilfen und Zuschüssen für Kinder und Jugendliche wurde die Richtlinie überarbeitet und durch den Jugendhilfeausschuss beschlossen. Die bisherige Fassung ist zehn Jahre alt. „Angepasst wurde sie an gesetzliche Veränderungen und einzelne Leistungsbeträge, wie zum Beispiel für die Verselbständigung im eigenen Wohnraum von maximal 500 auf 900 Euro“, erklärt die Abteilungsleiterin. Hintergrund sind hier unter anderem die gestiegenen Kosten für Ausstattung, Wohnung und Mobiliar. Sie gilt zum 1. Januar 2020.

Foto: JS Deutschland