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13.09.2024
Die Mehrheit der Kindertageseinrichtungen (58 Prozent) werden durch anerkannte Träger der freien Jugendhilfe betrieben, 42 Prozent der Einrichtungen befinden sich in kommunaler Trägerschaft.
Jährlich erhebt die Abteilung Jugend und Familie des Landkreises Mittelsachsen Daten rund um den Bereich der Kindertagesbetreuung von den kreisangehörigen Kommunen, Träger und Leitungen von Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegepersonen und bewertet diese. In den individuellen Planungsgesprächen mit den Verantwortungsträgern jeder kreisangehörigen Kommune werden die aktuellen sowie mittelfristigen quantitativen und qualitativen Bedarfe an Betreuungsangeboten ermittelt und festgeschrieben. Daraus erstellt die Abteilung Jugend und Familie zusammenfassend einen Planungsbericht. Dieser wurde in dieser Woche durch den Jugendhilfeausschuss beschlossen.
Mit dem so genannten Kita-Bedarfsplan wird der Bestand eines kontinuierlichen und bedarfsgerechten Angebotes an Betreuungsplätzen gewährleistet und das Platzangebot für einen mittelfristigen Zeitraum von 3 Jahren fortgeschrieben.
Die letzte Datenerhebung erfolgte mit Stichtag 30. Juni 2023 und die sich daraus ergebende Angebotsplanung wurde im Jugendhilfeausschuss am 09. September 2024 beschlossen.
Einige statistische Angaben der letzten Datenerhebung zum 30. Juni 2023:
Der vollständige Jugendhilfeplan „Teilfachplan §§ 22 bis 26 SGB VIII – Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege für die Jahre 2023/2024 – 2025/2026“ mit detaillierten Angaben zur Bedarfsplanung für Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen im Landkreis wird auf der Internetseite des Landkreises Mittelsachsen, Rubrik Jugendhilfeausschuss, Jugendhilfeplanung zeitnah eingestellt. Zu finden ist der Bedarfsplan auch über das Bürgerinformationssystem des Kreistages.