Kita-Bedarfsplan bis Ende 2027/2028 beschlossen

02.09.2026

Der Jugendhilfeausschuss hat die jährliche Fortschreibung des Kita-Bedarfsplans für den Landkreis Mittelsachsen bis zum Ende des Kindergarten- und Schuljahres 2027/2028 beschlossen. 

Der Plan ist ein wichtiges Instrument, um eine bedarfsgerechte und qualitativ hochwertige Betreuung von Kindern in einer Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflege im Landkreis Mittelsachsen sicherzustellen. Der Kita-Bedarfsplan wird jährlich fortgeschrieben und berücksichtigt dabei die Entwicklung der Kinderzahlen sowie den bestehenden und künftigen Betreuungsbedarf.

Im Landkreis Mittelsachsen gab es zum Stichtag 30. Juni 2025 insgesamt 269 Kindertageseinrichtungen und 25 Kindertagespflegestellen. Insgesamt standen 26 539 Betreuungsplätze in den Bereichen Krippe und Kindertagespflege, Kindergarten sowie Hort zur Verfügung. Rund 22 230 Kinder wurden in einer Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflege betreut.

Mit Blick auf den demografischen Wandel stehen die Kommunen derzeit vor großen Herausforderungen. Die Zahl der Geburten im Landkreis Mittelsachsen ist in den vergangenen Jahren deutlich zurückgegangen. Während 2020 und 2021 noch rund 2190 Kinder pro Jahr geboren wurden, waren es 2025 nur noch 1548 Kinder (Daten des Statistischen Landesamtes des Freistaates Sachsen). Damit ist die Zahl der Geburten innerhalb von fünf Jahren um rund 29 Prozent gesunken. Diese Entwicklung wirkt sich auf den Bedarf an Betreuungsplätzen aus und wird auch künftig Auswirkungen auf die Kita-Bedarfsplanung und die Angebotsstruktur in den mittelsächsischen Städten und Gemeinden haben. Die zuständigen Mitarbeiterinnen des Landratsamtes stehen den Kommunen bei diesen Fragen beratend zur Seite. 

Seit dem 1. August 2026 gibt es den bundesweit geltenden Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder. Der Anspruch tritt zunächst für Kinder der ersten Klassenstufe in Kraft und wird in den kommenden Jahren schrittweise auf die weiteren Klassenstufen ausgeweitet. Ab dem Schuljahr 2029/30 gilt der Rechtsanspruch für alle Kinder der Klassen eins bis vier. Damit haben dann Kinder einen durchgängigen Rechtsanspruch auf Kindertagesbetreuung vom Krippen- und Kindergartenalter bis zum Ende der Grundschulzeit.

Der Bedarfsplan wurde in enger Abstimmung mit allen kreisangehörigen Städten und Gemeinden erarbeitet. Neben der Entwicklung der Betreuungsplätze enthält er unter anderem Informationen zu den Elternbeiträgen und Betriebskosten. So stieg beispielsweise der durchschnittliche Elternbeitrag im Hort von 66 Euro im Jahr 2020 auf 85 Euro im Jahr 2026. Die Betriebskosten für einen Hortplatz erhöhten sich im gleichen Zeitraum von 274 Euro (2019) auf 375 Euro (2025).

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