Kommunalaufsicht eröffnet Disziplinarverfahren

18.08.2026

In der vergangenen Woche wurde bereits im Rahmen einer Pressekonferenz angekündigt, das Disziplinarverfahren gegen den Freiberger Oberbürgermeister zeitnah zu eröffnen. Nach intensiver juristischer Vorarbeit wurde das Disziplinarverfahren nun eingeleitet.

Es ist ein neutrales Verfahren in dem be- und entlastende Tatsachen ermittelt werden. Der Leiter der Kommunalaufsicht ist Ermittlungsführer. Diese Eröffnung ist eine wichtige Grundlage, um den Sachverhalt zu ermitteln. Ein solches Verfahren ist sehr umfangreich und daher können keine Angaben zum zeitlichen Verlauf gemacht werden. Grundlage für die Maßnahme bildet das Sächsische Disziplinargesetz. Auf Bundesebene gibt es auch ein solches Gesetz, das ähnlich wie das Sächsische Disziplinargesetz ist. 

Das Bundesinnenministerium erklärt auf seiner Internetseite das Disziplinarrecht:  www.bmi.bund.de/DE/themen/oeffentlicher-dienst/beamtinnen-und-beamte/disziplinarrecht/disziplinarrecht-node.html