Korrektur der öffentlichen Bekanntmachung vom 1. Februar 2021 (Ausgabe 15/2021e)
16.02.2021
Die öffentliche Bekanntmachung vom 01. Februar 2021 wird aufgrund eines Schreibfehlers bei der Normverweisung bezüglich Inhalt und Form der Wahlvorschläge für anderer Wahlvorschläge wie folgt korrigiert:
§ 34 Abs. 4 Nr. 3 und 4 BWO gelten entsprechend.
Annaberg-Buchholz, den 16. Februar 2021
gez. Dietmar Bastian
Kreiswahlleiter