Kreistag: Abfallgebühren angepasst

10.10.2019

In der zweiten Sitzung des Kreistages, am 9. Oktober, berieten die Kreisrätinnen und Kreisräte unter anderem zur Anpassung der Abfallgebühren, zur Veränderung der Kreisgrenze oder zur Erweiterung des Aufsichtsrates der Landkreis Mittweida Krankenhaus gGmbH.

Liefervertrag für Strom

Der aktuelle Liefervertrag für Strom läuft für die Objekte in Trägerschaft des Landkreises aus. Daher wurde die Leistung für die kommenden drei Jahre neu ausgeschrieben. Der Kreistag entschied über deren Ergebnis und beauftragte den Landrat mit der Zuschlagserteilung. Das Volumen beträgt fast drei Millionen Euro, wobei der finale Preis den Schwankungen des Weltmarktes unterliegt. „Wir haben den Börsenpreis vom 2. August als Orientierung genommen, um zu einem vergleichbaren Ergebnis der Bieter zu kommen“, erklärt der Leiter der Abteilung interner Service Peter Schubert. Ebenso gleich sind die staatlich festgelegten Umlagen oder Abgaben. Es variieren die Handelsspannen und eigene Kosten der Unternehmen. Versorgt werden über 200 Abnahmestellen, vom Verwaltungsgebäude über Schulen bis zur Ampel.

Neufassung der Satzung des Jugendamtes

Der Kreistag hat eine Neufassung der Satzung des Jugendamtes des Landkreises Mittelsachsen beschlossen. Das Jugendamt als Behörde setzt sich aus der Verwaltung des Jugendamtes und dem Jugendhilfeausschuss zusammen. „Die bis dato gültige Fassung stammte aus dem Jahr 2008. Seitdem haben sich mehrere Änderungen der Regelungen des Sozialgesetzbuches VIII und des Landesjugendhilfegesetzes ergeben“, erläutert die Abteilungsleiterin Jugend und Familie, Heidi Richter. Im Vorfeld der neuen Wahlperiode sei die Satzung deshalb überprüft und in mehreren Punkten angepasst worden. „Neu hinzugekommen ist beispielsweise der Passus, dass der Landrat der Vorsitzende des Jugendhilfeausschusses ist und der Jugendhilfeausschuss für alle Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe Richtlinien beschließen und Vorgaben machen kann. Weiterhin werden nun zehn statt bisher neun beratende Mitglieder in diesem Gremium sitzen“, so Heidi Richter. Ebenfalls ergänzt wurde, dass es eine Aufgabe des Jugendhilfeausschusses ist, sich „an der Aufstellung des Haushalts- und Stelleplanentwurfs des Jugendamtes zu beteiligen“.

Bereichsplan für den Rettungsdienst angepasst

Der Kreistag verabschiedete den Bereichsplan für den Rettungsdienst. Er regelt, in welcher der 17 Rettungswachen wie viele Fahrzeuge zu welchen Zeiten vorzuhalten sind. „So kann es sein, dass tagsüber zwei Rettungswagen vorgehalten werden und nachts nur einer“, erklärt der Leiter der Abteilung Ordnung, Sicherheit und Veterinärwesen Steffen Kräher. Im Vorfeld gab es umfassende Untersuchungen und Auswertungen des Einsatzgeschehens durch einen Sachverständigen. Eingebunden in die Planung werden die Krankenkassen und die Leistungserbringer, wie Malteser Hilfsdienste und das Deutsche Rote Kreuz. Demnach werden nach Umsetzung des Bereichsplanes sieben Notarzteinsatzfahrzeuge, 31 Rettungswagen und 19 Krankentransportwagen vorgehalten, bisher sind es sieben Notarzteinsatzfahrzeuge, 25 Rettungswagen und 25 Krankentransportwagen. Planerisch müssen die Rettungswagen innerhalb von zwölf Minuten nach der Alarmierung am Einsatzort sein: Drin enthalten ist eine Minute Dispositionszeit, eine Minute ist für das Ausrücken vorgesehen und eine planerische Fahrzeit von zehn Minuten. „Die reale Fahrzeit kann länger sein, wenn beispielsweise ein Fahrzeug einer anderen Wache gerufen wird, weil der Wagen in der nächstmöglichen Wache im Einsatz ist“, erklärt Kräher. Zuständig ist der Kreis für den bodengebunden Rettungsdienst, für die Luftrettung ist es der Freistaat Sachsen. Wachen gibt es in Rochlitz, Geringswalde, Burgstädt, Penig, Hainichen, Frankenberg, Mittweida, Freiberg, Brand-Erbisdorf, Mulda, Dittmannsdorf, Clausnitz, Flöha, Eppendorf, Döbeln, Naußlitz bei Roßwein und Leisnig. Fast überall gab es eine Erhöhung, aber in drei Wachen eine Reduzierung des Fahrzeugbestandes. „Das sind dann aber nur zweite oder dritte Rettungswagen am Standort, wo sich die Vorhaltezeit geringfügig reduziert“, erklärt der Abteilungsleiter. Bestandteil des Planes sind auch die Bergwacht in Holzhau, die Wasserrettung auf der Talsperre Kriebstein in Höfchen sowie der Maßnahmeplan beim Massenanfall von Verletzten. Nicht erfasst in Plan ist die Rettungswache in Frauenstein, da diese in Trägerschaft des Nachbarlandkreis Sächsische Schweiz- Osterzgebirge betrieben wird.

Kreistag beschließt Anpassung der Abfallgebühren

Der Kreistag hat die Anpassung der Abfallgebühren im Landkreis Mittelsachsen zum 1. Januar 2020 beschlossen.

Behältergröße Entleerungsgebühr alt in Euro/ Entleerung Entleerungsgebühr neu in Euro/ Entleerung Festgebühr alt in Euro/Monat Festgebühr neu in Euro/Monat
80 Liter 3,7 4,2 3 3,2
120 Liter 5,55 6,3 4,5 4,8
240 Liter 11,1 12,6 9 9,6
1100 Liter 50,8 57,75 41,25 44
Weitere Positionen Gebühr neu in Euro
Umstellungsgebühr 7,5
Abfallsack (80 Liter) 4,5
Mehrmengen Sperrmüll je m³ 39,67
Grünschnitt je m³ 20,5

Den Grund für die Erhöhung erklärt Jens Irmer, Geschäftsführer der EKM – Entsorgungsdienste Kreis Mittelsachsen, durch externe Kostenschwankungen. Für Papier und Pappen sei der Ankaufspreis gefallen und zeitgleich diverse Entsorgungskosten deutlich gestiegen. So liegt die Kostensteigerung für die Entsorgung von Restabfall und Sperrmüll durch den AWVC – Abfallwirtschaftsverband Chemnitz allein bei über 23 Prozent. Parallel dazu muss der Landkreis mehr in die kommunale Abfallentsorgung (Wertstoffhöfe, Umladestationen und Ähnliches) investieren, um die Entsorgung der Abfälle aus Mittelsachsen gewährleisten zu können. Eine Entwicklung, die sich nun in den Abfallgebühren widerspiegelt. Pro Einwohner bedeutet das eine Kostenerhöhung von rund 6,60 Euro/Jahr (0,55 Euro/Monat). Trotz der Preisanpassung bietet der Landkreis Mittelsachsen weiterhin eine der günstigsten Abfallgebühren im Bundesland Sachsen.

Im Folgenden beschloss der Kreistag die Änderung der Abfallgebührensatzung.

Fortführung der Koordinierungsgruppe „Integrierte Sozialplanung“

Die Fortführung der Koordinierungsgruppe „Integrierte Sozialplanung“ (ISP) ist vom Kreistag beschlossen worden. Diese setzt sich aus je einem Mitglied der sieben Kreistagsfraktionen und den Abteilungsleiterinnen Soziales, Jugend und Familie sowie Gesundheitsamt unter dem Vorsitz des zweiten Beigeordneten Jörg Höllmüller zusammen. Zudem stellen folgende Institutionen je eine Mitglied: Jobcenter Mittelsachsen, Behindertenbeirat, Kreisarbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände (KAG), Vereinigte Gesundheitseinrichtungen Mittelsachsen GmbH (VGE) und der Kommunale Sozialverband Sachsen (KSV). „Ziel der ISP ist die Koordination und Vernetzung von Politik, Kommunen, Fachbereichen der Verwaltung, Leistungserbringern und Bürgerinnen und Bürgern, um soziale Leistungen bedarfsorientiert und möglichst nah am Lebensort der Menschen anbieten zu können“, erläutert Jörg Höllmüller. Die Datengrundlage bietet der Sozialbericht, der Anfang 2017 in Zusammenarbeit mit der Hochschule Mittweida veröffentlicht wurde und die Entwicklungen im Zeitraum 2010 bis 2014 widerspiegelt. Er dokumentiert Entwicklungen in den Bereichen Demografie, Finanzen und Einkommen, immaterielle Lebenslagen sowie soziale Teilhabe.

Der Landkreis stellt sich auf den demografischen Wandel ein. Der Anteil der Über-65-Jährigen liegt in Mittelsachsen derzeit bei rund 28 Prozent (24 360 von insgesamt rund 87 000 Einwohnern). Im Bereich der sozialen Daseinsvorsorge ist der Landkreis Leistungsträger. „Nur durch eine enge Zusammenarbeit mit den leistungserbringenden Trägern, vor Ort zivilgesellschaftlich Engagierten sowie den Gemeinden können diese Angebote bedarfsgerecht weiterentwickelt und aufeinander abgestimmt werden“, so der zweite Beigeordnete. Der Sozialbericht, der im Turnus von vier Jahren fortgeschrieben wird, gibt die Möglichkeit, „für die nächsten Generationen nach vorn zu denken. Denn wir benötigen eine bedarfsgerechte soziale Infrastruktur, damit die Menschen sich in Mittelsachsen wohlfühlen“, ergänzt Jörg Höllmüller. Aus dem Bericht lassen sich Handlungsfelder ableiten, um flächendeckend und bereichsübergreifend sozialen Problemlagen entgegenzusteuern. Auch in politischen Entscheidungsprozessen und in der Konzeption der Wohlfahrtspflege dient der Sozialbericht als Planungs- und Entscheidungsgrundlage. „So leiten sich beispielsweise Handlungsempfehlungen für das Pflegenetz Mittelsachsen, die Kita- und Schulbedarfsplanung ab. Zudem sind die erhobenen Daten für das Gesundheitsamt und die Wirtschaftsförderung, konkret die Nestbau-Zentrale, interessant“, so Jörg Höllmüller.

Der Landkreis besteht aus sieben Sozialregionen, in denen es ganz unterschiedliche Strukturen gibt: Freiberg, Südost/Erzgebirge, Süden/Flöha, Südwest/Burgstädt, West/Mittweida, Norden/Döbeln und Nordost/Hainichen. Die Fortschreibung des Sozialberichts ist für den Herbst 2020 vorgesehen und soll die Daten von 2015 bis 2018 umfassen. Er soll auch künftig in einem Vier-Jahres-Berichtszeitraum vorgelegt werden.

Da der Sozialbericht sehr umfassend ist, wurde 2017 erstmal die Broschüre „Gemeindeprofile kreisangehöriger Kommunen“ veröffentlicht, „um die Ergebnisse leichter zugänglich zu machen“, erklärt Jörg Höllmüller. Dargestellt werden unter anderem die Bevölkerungsentwicklung, die Beschäftigungsquote und die Zahl der allgemeinbildenden Schulen in der jeweiligen Kommune, der Sozialregion sowie im Landkreis. Der Kreistag hat zugestimmt, dass diese Broschüre perspektivisch im Zwei-Jahres-Turnus fortgeschrieben wird.

Erweiterung des LMK-Aufsichtsrates

Der Aufsichtsrat der Landkreis Mittweida Krankenhaus gGmbH (LMK) vergrößert sich. Das hat der Kreistag mit der Änderung des Gesellschaftsvertrages entschieden. Das Gremium hat künftig zwölf Mitglieder, vier aus der Belegschaft und sieben aus dem Kreistag sowie dem Landrat. Jede Fraktion ist damit im Aufsichtsrat vertreten, der bisher aus fünf Mitgliedern des Kreistages und drei aus der Belegschaft bestand. Wer konkret künftig im Gremium sitzt, entscheidet der Kreistag im Dezember, wenn bis dahin die Eintragung ins Handelsregister erfolgt ist. Schon in der vergangenen Wahlperiode gab es die Einigung, dass alle Fraktionen im Aufsichtsrat sind. „Diese Regelung hat sich bewährt und ist auch wichtig für Entscheidungen zur weiteren Gestaltung der Gesellschaft“, so Landrat Matthias Damm. Hinzu käme eine in Deutschland diskutierte Studie, die sich dafür ausspricht, kleinere Krankenhäuser für eine zukunftsfähige Krankenhausversorgung zu schließen. „Dies können wir nicht nachvollziehen, gerade im ländlichen Raum sind die Kliniken für die Versorgung enorm wichtig“, so Damm weiter.

Kreistag: Künftig fünf Sitzungen pro Jahr

Der Kreistag wird ab 2020 regulär fünf Sitzungen abhalten. Das haben die Mitglieder in der heutigen Sitzung entschieden. Ziel ist, dass sich die ehrenamtlichen Kreisrätinnen und Kreisräte intensiver mit den Themen beschäftigen und auseinandersetzen können und damit die Tagesordnung übersichtlicher wird. Außerdem soll es künftig in jeder Sitzung eine Einwohnerfragestunde geben. Abgelehnt wurde die Einführung eines Ausschusses für Soziales, Kultur und Bildung sowie eine beantragte Änderung der Geschäftsordnung,  die darauf abzielt, dass Gremienvorlagen vorab von den Kreisräten veröffentlicht werden können.

Kreisgrenze verändert sich

Der mittelsächsische Kreistag hat einer Änderung der Kreisgrenze zur Stadt Chemnitz zugestimmt. Fünf Flurstücke, die bisher zur Gemarkung Ebersdorf (Stadt Chemnitz) gehörten, gehen in das Gemeindegebiet von Lichtenau über. Im Gegenzug werden drei ähnlich große Flurstücke der Gemarkung Niederlichtenau der Stadt Chemnitz, Gemarkung Ebersdorf, zugesprochen. „Da der Flächentausch die Kreisgrenzen betrifft, musste der Kreistag den formalen Beschluss dazu ebenfalls fassen“, erläutert Landrat Matthias Damm den Hintergrund dieses Beschlusses. Sowohl die Stadt Chemnitz als auch der Lichtenauer Gemeinderat hatten dem Tausch der Flurstücke im Vorfeld bereits zugestimmt.

Foto: Andrea Funke

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