Landkreis lässt zwei Ruinen abreißen

10.04.2026

In Hainichen und Hennersdorf verschwinden zwei alte Gebäude.

In Hainichen und Hennersdorf beginnen bald zwei sogenannte Ersatzvornahmen. Das bedeutet, dass Sicherungs- bzw. Abbruchmaßnahmen durch die Behörde veranlasst und durchgeführt werden, die üblicherweise Aufgaben des Eigentümers sind, von diesem aber trotz kostenpflichtiger behördlicher Verfügung nicht realisiert wurden.

In Hainichen wird das Wohnhaus an der Ernst-Thälmann-Str. 23 abgerissen. Die Kosten dafür liegen bei rund 100.000 Euro.

Im Augustusburger Ortsteil Hennersdorf muss eine alte Scheune abgerissen werden. Die Zschopauer Straße wird dafür vom 13. bis 17. April voll gesperrt. Eine Umleitung ist eingerichtet.

Für die Beseitigung der Scheune werden rund 50.000 Euro veranschlagt.

Die Kosten wird zunächst der Landkreis übernehmen. Im Falle der Uneinbringlichkeit gegenüber dem Eigentümer werden diese als Sicherungsgrundschuld im Grundbuch eingetragen.

Wenn von Gebäuden eine konkrete Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung ausgeht und der Eigentümer nicht reagiert, dann muss das Landratsamt im Rahmen der Bauaufsicht tätig werden. Je nach Ergebnis dieser baufachlichen Begutachtungen werden die Eigentümer angehalten, aktiv zu werden und Gefahren abzuwenden. Tun sie das trotz Androhung von Zwangsmaßnahmen nicht, greift die Behörde ein. Dies wird dann als Ersatzvornahme bezeichnet.

Aktuell stehen ca. 210 baufällige bauliche Anlagen im Zuständigkeitsbereich des Landkreises Mittelsachsen als untere Bauaufsichtsbehörde in Überwachung.

Hainichen, Ernst-Thälmann-Str. 23

Hennersdorf, Zschopauer Str. 47