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18.03.2026
Die Unterkunft verfügt derzeit über eine Kapazität von 25 Plätzen. In einem ersten Schritt ist vorgesehen, die Unterkunft am 18. März 2026 mit zehn ukrainischen Geflüchteten – ausschließlich kleine Familienverbände/Lebenspartnerschaften – zu belegen. Die Unterkunft im Objekt Hamimex nutzt vorhandene Zimmer, die früher als Monteurswohnungen genutzt wurden. Umbauten am Gebäude wurden bislang nicht vorgenommen. Die schrittweise Belegung ermöglicht eine verantwortungsvolle Inbetriebnahme sowie eine enge Begleitung der Situation vor Ort.
Hintergrund ist insbesondere der deutliche Anstieg der Zuweisungen im vierten Quartal 2025, vor allem im Bereich ukrainischer Kriegsvertriebener. Gleichzeitig steht der Landkreis vor einem Rechtskreiswechsel ukrainischer Geflüchteter in das Asylbewerberleistungsgesetz, wodurch sich zusätzliche Anforderungen an die Unterbringung ergeben. Vor diesem Hintergrund sind die vorhandenen Unterbringungskapazitäten im Landkreis inzwischen weitgehend ausgeschöpft.
In den vergangenen Monaten hat der Landkreis gemeinsam mit der Stadtverwaltung Hartha sowie Mitgliedern des Stadtrates intensiv nach einer gemeinsamen Lösung gesucht. In mehreren Gesprächen wurden unterschiedliche Varianten der Unterbringung besprochen. Ziel dieser Gespräche war es, eine Lösung zu finden, die sowohl den gesetzlichen Anforderungen als auch den örtlichen Rahmenbedingungen gerecht wird.
Im Ergebnis dieses Austauschs wird ein Ansatz verfolgt, der zentrale und dezentrale Unterbringungsformen miteinander verbindet. Neben der Nutzung der Unterkunft im Objekt Hamimex werden daher auch Möglichkeiten der Unterbringung in Wohnungen im Stadtgebiet geprüft. Dabei ist vorgesehen, etwa 30 Personen dezentral in Wohnungen unterzubringen.
Der Landkreis hat in diesem Zusammenhang einen offenen und transparenten Gesprächsprozess geführt, um eine Lösung zu finden, die allen Belangen Rechnung trägt. Aufgrund der aktuell sehr angespannten Unterbringungssituation ist eine weitere zeitliche Verzögerung jedoch nicht mehr möglich. Zur Sicherstellung der gesetzlichen Unterbringungspflicht muss der Landkreis nun kurzfristig zusätzliche Kapazitäten schaffen
Parallel zur Inbetriebnahme der Unterkunft „Hamimex“ werden Möglichkeiten der dezentralen Unterbringung in Wohnungen im Stadtgebiet vorbereitet. Der Landkreis verfolgt damit bewusst einen Ansatz, der verschiedene Unterbringungsformen miteinander verbindet. Diese Kombination soll sowohl eine bessere Integration ermöglichen als auch die Belastung einzelner Standorte begrenzen.
Grundsätzlich verfolgt der Landkreis das Ziel einer möglichst ausgewogenen und gerechten Verteilung der Unterbringungskapazitäten auf die Städte und Gemeinden im Landkreis, unter Berücksichtigung der jeweiligen infrastrukturellen Voraussetzungen.
Die Betreibung der Unterkunft erfolgt durch die Landkreis Mittelsachsen Servicegesellschaft mbH (LMSG), eine Tochtergesellschaft des Landkreises. Vor Ort wird die Einrichtung durch einen Heimleiter sowie Sozialbetreuer begleitet, die für die Betreuung der Bewohnerinnen und Bewohner sowie als Ansprechpartner für lokale Belange zur Verfügung stehen. Darüber hinaus wurde durch die LMSG ein entsprechendes Sicherheitskonzept erarbeitet und umgesetzt.
Der Landkreis Mittelsachsen betont, dass auch weiterhin ein enger Austausch mit der Stadtverwaltung, dem Stadtrat sowie den Bürgerinnen und Bürgern angestrebt wird, um eine tragfähige und verantwortungsvolle Lösung für alle Beteiligten zu gewährleisten. Sobald weitere Schritte anstehen, wird der Landkreis die Öffentlichkeit sowie die Stadt Hartha kurzfristig informieren.