Landpachtvertragsanzeige geht nun elektronisch

17.10.2024

Aktuell sind Neuabschlüsse beziehungsweise Änderungen von Pachtverträgen beim Landratsamt anzeigepflichtig. Künftig ist dies vollständig elektronisch möglich.

Alles was Interessierte dazu benötigen, ist ein Servicekonto auf Amt24, welches in wenigen Schritten selbst angelegt werden kann. Der Vertrag braucht nur als Anlage hochgeladen werden.

Ausgenommen von der Anzeigepflicht sind Flächen bis einem halben Hektar Größe sowie Pachtverträge, die zwischen Ehegatten, Verwandten und Verschwägerten abgeschlossen wurden.

Ausführliche Information gibt es auch im Internetauftritt des Landkreises unter Anzeige von Landpachtverträgen.