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16.06.2023
Thema war die marode Brücke, die Gadewitz und Redemitz verbindet. Diese musste aufgrund massiver Schäden am Gewölbebogen am 5. Juni sowohl für Fahrzeuge als auch Fußgänger gesperrt werden. Infolgedessen hatten sich Bürgerinnen und Bürger an das Landratsamt und den Landrat direkt gewandt und eine Lösung für zumindest Fußgänger und Radfahrer gefordert. Seit Mittwoch ist die Brücke für Fußgänger wieder begehbar.
In der Runde heute ging es darum, wie es mit der Brücke in Zukunft weitergeht. Laut Dirk Neubauer werden mehrere Varianten geprüft. Zunächst soll geschaut werden, ob vielleicht doch noch eine Reparatur möglich ist. Sollte dies nicht der Fall sein, muss der Neubau geplant werden. „Das würde rund drei bis vier Millionen Euro kosten.“ Für die Bauzeit könnte eine provisorische Ersatzbrücke neben der alten errichtet werden. „Ob und wie das umsetzbar ist, dazu kann ich konkret noch nichts sagen. Dafür brauchen wir noch Zeit“, so der Landrat.
Der schlechte Zustand der Brücke ist dem Landratsamt seit Jahren bekannt. Deshalb gab es regelmäßige Kontrollen. „Das Kreisstraßennetz umfasst rund 714 Kilometer. Wir können das nicht allein mit Eigenmitteln sanieren, sondern benötigen Fördermittel. Leider hat sich die Situation in den vergangenen Jahren nicht verbessert, es gab kaum Geld für Straßenbau. Der Investitionsstau ist enorm, liegt im zweistelligen Millionenbereich“, erklärte der Landrat. In den nächsten beiden Jahren ist der Straßenbau im Bereich Investitionen ein großer Posten.
Ab dem Haushaltsjahr 2023 erfolgt die finanzielle Unterstützung des kommunalen Straßenbaus durch den Freistaat Sachsen nicht mehr über eine Einzelmaßnahmenförderung, sondern über das sogenannte Kommunalbudget. Gemäß Bescheid der Landesdirektion Sachsen erhalten der Landkreis Mittelsachsen und seine Kommunen im Haushaltsjahr 2023 einen Festbetrag von rund 12,64 Millionen Euro. Es wurde festgelegt, dass die Summe auf Grundlage der gewichteten Straßenkilometer Kreisstraßen/Gemeindestraßen auf Landkreis und Kommunen verteilt wird. Das bedeutet ein Budget für kreiseigene Straßenbaumaßnahmen in Höhe von vier Millionen Euro. Für das Haushaltsjahr 2024 wird ebenfalls mit einem Kommunalbudget für kreiseigene Straßenbaumaßnahmen wie im Jahr 2023 gerechnet. Über die Prioritätenliste, welche Straßen beziehungsweise Brücken mit diesem Geld saniert/gebaut werden, entscheidet der Kreistag.
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