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23.07.2024
Darüber informierte er heute unter anderem die Vertreter der künftigen Fraktionen des Kreistages und die Öffentlichkeit. Bei der zuständigen Landesdirektion Sachsen (LDS) als zuständige Dienstbehörde wird er im nächsten Schritt die Entlassung aus dem Beamtenverhältnis beantragen.
Die Organisation von Neuwahlen wird Bestandteil der ersten Sitzung des Kreistages in der neuen Wahlperiode am 14. August sein. Das Gremium legt die Termine des ersten und des möglichen zweiten Wahlgangs fest.
Ein zweiter Wahlgang wird nur notwendig, wenn keine Bewerberin beziehungsweise kein Bewerber im ersten Wahlgang mehr als die Hälfte der Stimmen erhält.
Dirk Neubauer führt die Geschäfte bis zum Amtsantritt einer neugewählten Landrätin beziehungsweise eines neugewählten Landrates fort. Wann der Übergang erfolgt, hängt vom Wahlzeitpunkt und dem Zeitpunkt, ab dem die gewählte Person das Amt antreten kann, ab.
Wahlvorschläge können von Parteien, von Wählervereinigungen und von Einzelbewerbern eingereicht werden. Dabei müssen weitere Voraussetzungen eingehalten werden. Die Bekanntmachung wird nach der Entscheidung des Kreistages über die Wahltermine erfolgen.
Dirk Neubauer wurde 2022 zum Landrat gewählt. Demnach wäre er regulär bis 2029 im Amt gewesen.