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29.03.2022
Anlass sind unter anderem zahlreiche Schreiben in diesem Zusammenhang aus der Bevölkerung, von Unternehmen und Verbänden. Darin wird der Landrat aufgefordert, die Umsetzung des Gesetzes auszusetzen. Dies ist aber rechtlich nicht möglich, daher leitet er die Schreiben direkt an das Gesundheitsministerium nach Berlin, da es sich hier um eine Bundesregelung handelt.
„Der wesentliche Unterschied zwischen Geimpften und Ungeimpften besteht nach meiner Auffassung darin, dass die geimpfte Person im Unterschied zu ungeimpften Personen besser geschützt ist vor schweren Verläufen. Dies war aber bei Einführung der Impfpflicht gar nicht Intention des Gesetzgebers. Hier lag noch die Annahme zugrunde, dass die geimpfte Person eine andere Person nicht oder deutlich seltener anstecken kann. Dies alles ist bekannt und wird von der Hauptmeinung der Sachverständigen getragen“, so der Landrat in seinem Schreiben.
Außerdem weist er auf die schwierige personelle Situation hin und erinnert, dass es ähnliche Schreiben seitens des Sächsischen Landkreistages schon Anfang Februar gab. Man rechnet im Landkreis mit rund 6 000 einzelnen Verfahren, in denen die Betroffenen, aber auch die Unternehmen angehört werden müssen. Parallel schließt der Landrat nicht aus, zusätzlich Verbände oder Aufsichtsbehörden einbeziehen zu müssen. Dies sei derzeit –insbesondere im Hinblick auf die erheblichen Aufwendungen bei der Unterbringung von Flüchtlingen aus der Ukraine – personell nicht leistbar.
Abschließend lud er den Bundesminister nach Mittelsachsen ein, damit sich dieser vor Ort über die Lage informieren könne.