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15.10.2024
Wahlvorschläge können von Parteien, Wählervereinigungen und Einzelbewerbenden somit bis spätestens 21. November um 18:00 Uhr schriftlich bei der Kreiswahlleitung eingereicht werden.
Der Wahlvorschlag einer Partei oder mitgliedschaftlich organisierten Wählervereinigung bedarf dann keiner Unterstützungsunterschriften, wenn diese im Sächsischen Landtag oder seit der vergangenen Wahl im Kreistag vertreten ist. Bedarf ein Wahlvorschlag einer bestimmten Anzahl an Unterstützungsunterschriften − bei der Landratswahl 240 − so können die Wahlberechtigten im Landkreis diese bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung leisten, in der deren Hauptwohnsitz ist. Die entsprechenden Auslegungsorte sind in der öffentlichen Bekanntmachung aufgeführt.
Der erste Wahlgang findet am 26. Januar 2025 statt. Erhält kein Wahlvorschlag mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen, folgt ein zweiter Wahlgang drei Wochen später am 16. Februar 2025. Wahlvorschläge, die zur ersten Wahl zugelassen waren, können bis zum 31. Januar zurückgenommen werden.
Der Kreistag hatte im August Peter Schubert zum Vorsitzenden und Kristin Lippmann zur Stellvertreterin des Vorsitzenden des Kreiswahlausschusses für die Landratswahl gewählt. Zudem wurden sechs Beisitzerinnen und Beisitzer sowie dieselbe Zahl Stellvertreterinnen und Stellvertreter in den Kreiswahlausschuss gewählt. Dieses Gremium entscheidet unter anderem über die Zulassung der eingereichten Wahlvorschläge.
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