Externer Inhalt von ##teaserTitle##
##teaserText##
26.11.2024
Der Kreistag entscheidet über die Verlegung in seiner Sitzung am 11. Dezember. Heute wurden die entsprechenden Unterlagen an die Mitglieder versandt beziehungsweise im Bürgerinformationssystem bereitgestellt. Zu erreichen ist dies über die Internetseite des Landkreises www.landkreis-mittelsachsen.de – Stichwort Kreistag. Die öffentlichen Sitzungsunterlagen sind in Kürze sichtbar.
Bestehen bleibt der erste Wahltermin für einen neuen Landrat oder eine neue Landrätin am 26. Januar. „Hier sind wir in den Vorbereitungen schon zu weit. Im Hinblick auf die gesetzlichen Fristen kommt eine Verlegung aus rechtlichen Gründen nicht in Betracht“, so Schubert.
Der mögliche zweite Wahlgang kann nach dem Kommunalwahlrecht zwischen dem zweiten und dem vierten Sonntag nach dem ersten Wahltermin erfolgen. Der 23. Februar wäre der vierte Sonntag, wenn der Kreistag dem Vorschlag folgt.
Der Kreiswahlleiter bedankt sich schon jetzt bei den Städten und Gemeinden für die konstruktive Zusammenarbeit: „Gerade, weil der Termin mitten in den Winterferien liegt, ist es eine große Herausforderung. Rund 2500 engagierte Menschen werden erneut benötigt. Daher mein Appell an die Bevölkerung: Bitte melden Sie sich als Wahlhelferinnen und Wahlhelfer bei Ihren Kommunen“, so Schubert.
Bis zum Ende der Einreichungsfrist am 21. November gingen beim Landratsamt fünf Wahlvorschläge ein. Am Donnerstag entscheidet der Kreiswahlausschuss in einer öffentlichen Sitzung um 09:00 Uhr im Landratsamt in der Frauensteiner Straße 43 in Freiberg über deren Zulassung.