„Lauf für seelische Gesundheit“: 27. August in Flöha

27.07.2026

Jährlich erkranken in Deutschland mehr als fünf Millionen Menschen zwischen 18 und 79 Jahren an einer Depression.

„Deshalb ist es wichtig, in der Bevölkerung auch für psychische Krankheiten Verständnis zu wecken. Betroffene und Angehörige sollen wissen, dass es Hilfsangebote für sie gibt“, sagt Dr. Cornelia Wohmann, die als Amtsärztin das mittelsächsische Gesundheitsamt leitet. „Wer sich regelmäßig sportlich betätigt, kann auch seine seelische Gesundheit stärken.“ Daher laden das Landratsamt, der Verein für Betreutes Wohnen Mittweida und der Kreissportbund Mittelsachsen alle Interessierten am 27. August um 14:30 Uhr zum „Lauf für seelische Gesundheit“ in das Auenstadion in der Turnerstraße 8 in Flöha ein. Der „Lauf für seelische Gesundheit“ wird bereits zum zehnten Mal angeboten. „Wir wollen deutlich machen, dass Bewegung die eigenen Fähigkeiten stärkt und die Gesundheit fördert. Und wir freuen uns sehr, dass dieses Konzept bisher aufgegangen ist. Das Jubiläum werden wir würdig feiern“, erklärt Jörg Höllmüller, Zweiter Beigeordneter des Landkreises Mittelsachsen.

Zum Kreis der weiteren Unterstützer gehört die Stadtverwaltung Flöha und der Förderverein Nachwuchssport Flöha. Die Streckenlänge kann individuell und frei gewählt werden. Möglich sind beispielsweise 400, 1200 oder 2000 Meter. Wer möchte, kann die Laufstrecke auch im Gehen zurücklegen. Nach einer gemeinsamen Erwärmung starten alle Teilnehmenden gleichzeitig um 15:00 Uhr. Eine Zeiterfassung und Leistungswertung erfolgen dabei nicht. „Am wichtigsten ist uns die sportliche Betätigung und der Gedankenaustausch untereinander“, fasst es Jörg Höllmüller zusammen. Ergänzend zum Lauf laden einige Info-Stände über Gesundheitsthemen zum Mitmachen ein. 

Bewegung, Ernährung, Entspannung, Suchtvorbeugung und Gesundheitsförderung stehen dabei im Mittelpunkt. Die Anmeldung für den Lauf ist ab sofort möglich und erfolgt per E-Mail an: anmeldung@betreutes-wohnen-mittweida.de. Aus versicherungsrechtlichen Gründen sind Name, Vorname, Straße, Postleitzahl, Wohnort, Telefon und E-Mail anzugeben. Auf ein Startgeld wird verzichtet. Minderjährige dürfen in Begleitung einer aufsichtsberechtigten Person mitmachen. Für alle Teilnehmenden gibt es eine Urkunde.

Für den Fall, dass die Veranstaltung am 27. August witterungsbedingt, zum Beispiel wegen Starkregen oder extremer Hitze, nicht stattfinden kann, findet der Lauf eine Woche später am 3. September an gleicher Stelle statt.