„Lieblingsplätze“: Anträge bis 28. November einreichen

25.09.2025

306.900 Euro stehen für das kommende Jahr zur Verfügung. Das Fördergeld stellt der Freistaat zur Verfügung. Eigentümer und Betreiber können Anträge auf Förderung im Landratsamt stellen.

Aufgrund des weiterhin großen Bedarfs an Investitionen zum Abbau bestehender physischer Barrieren wird auch im kommenden Jahr das Investitionsprogramm Barrierefreies Bauen „Lieblingsplätze für alle“ fortgeführt. „Wir erhielten kürzlich die entsprechende Mitteilung des Sächsischen Staatsministerium für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt, das uns für das kommende Jahr 306.900 Euro zur Verfügung stehen. Wir verteilen das Geld per Antragsverfahren und unter Beteiligung des Behindertenbeirates“, erklärt Mittelsachsens zweiter Beigeordneter Jörg Höllmüller. Mit den Fördermitteln soll ein gleichberechtigter Zugang zu öffentlich zugänglichen Gebäuden und Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen ermöglicht werden. Rund 230.000 Euro seien für die Förderung von kleinen Investitionen zum Abbau bestehender Barrieren insbesondere im Kultur-, Freizeit, Bildungs-,  Gesundheits- und Gastronomiebereich vorgesehen. „Ein Viertel der Gesamtsumme soll für die Schaffung der Barrierefreiheit in bestehenden ambulanten Arztpraxen und Zahnarztpraxen zweckgebunden eingesetzt werden“, ergänzt Höllmüller.

Auf der Internetseite des Landkreises ist das Antragsformular eingestellt. „Dieses muss vollständig ausgefüllt sein und bis zum 28. November 2025 vorliegen. Zudem benötigen wir einen Kostenvoranschlag sowie einige aussagekräftige Fotos, um das Vorhaben beurteilen zu können“, erläutert Uwe Donner, Ansprechpartner für das Antragsverfahren im Geschäftskreis Soziales und Ordnung. Antragsberechtigt sind Eigentümer von öffentlich zugänglichen Einrichtungen, aber auch Betreiber (Pächter und Inhaber) mit einer schriftlichen Zustimmung des Eigentümers für die Baumaßnahme.

„Die Förderung öffentlicher kommunaler Gebäude, öffentlicher Infrastruktur oder öffentlicher Aufgabenträger ist ausgeschlossen. Mögliche Ausnahmen sind hier freiwillige Zusatz-/Angebote wie beispielsweise Bibliotheken, Sportstätten des Freizeit- und Breitensports, Freibäder, Museen, Seniorenbegegnungsstätten, Jugend- und Freizeittreffs“, so Donner.

Gute Beispiele der zurückliegenden Förderperioden sind unter anderem:

  • Barrierefreie Umgestaltung von Eingangs- und Empfangsbereichen zum Beispiel in Apotheken, Geschäften und Arztpraxen,
  • Einbau von Automatiktüren, Schaffung von barrierefreien Zuwegungen,
  • Anbau von Rampen und Treppenliften,
  • Einbau von barrierefreien Sanitäranlagen in Restaurants, an Ausflugszielen und bei Sehenswürdigkeiten,
  • Ausstattung mit Audioguides für seh- und hörbehinderte Besucher, Einbau von induktiven Höranlagen,
  • Errichtung von Spielgeräten für Kinder mit Behinderungen auf Spielplätzen.

Die Fördermittel haben eine Zweckbindungsfrist von zwölf Jahren für bauliche Maßnahmen (Anbau von festen Rampen oder Plattformliften, Umbau von Sanitäranlagen). Eine fünfjährige Zweckbindungsfrist besteht für nicht bauliche Maßnahmen (Audioguides, induktive Höranlagen, taktile Leitsysteme, ortsveränderliche Treppen- oder Schwimmbadlifte).

Als Ansprechpartner für das Antragsverfahren steht Interessierten im Geschäftskreis Soziales und Ordnung Uwe Donner (E-Mail: uwe.donner@landkreis-mittelsachsen.de; Telefon: 03731 7993382) zur Verfügung. Über die form- und fristgemäß eingegangenen Anträge entscheidet der mittelsächsische Behindertenbeirat.