Mit dem Nachweis der Maul- und Klauenseuche (MSK) in Brandenburg waren die verantwortlichen Veterinäre im Landratsamt im Einsatz. Beispielsweise hielten sie die praktischen Tierärzte über die aktuellen Entwicklungen auf dem Laufenden. Gleichzeitig werden die Halter von Klauentieren, also Rinder, Schafe, Schweine und Ziegen nochmals sensibilisiert.
Jede Tierhalterin beziehungsweise jeder Tierhalter trägt eine eigene hohe Verantwortung, dass sich die Krankheit nicht weiter ausbreitet. Die Folgen bei einem positiven Befund sind dramatisch: Ist in einem Betrieb auch nur ein Tier erkrankt, müssen alle Klauentiere getötet und unschädlich beseitigt werden. „Hygiene ist das A und O“, heißt es aus dem Veterinärbereich. Das Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt nennt 15 wichtige einzelne Punkte als Verhaltensgsregeln. Dazu gehören beispielsweise, dass keine unbefugten Personen die Tierhaltungen betreten sollten oder, dass externe Personen, wie Tierärzte, nur mit betriebseigener Kleidung oder Einwegschutzkleidung die Bestände betreten. Der Zukauf von Tieren sollte vermieden werden – ist es dennoch notwendig, gilt eine Quarantäne von 30 Tagen. Ebenso sollte keine Teilnahme an Ausstellungen erfolgen und niemals Küchenabfälle oder Essensreste an Klauentiere verfüttert werden.
Die Übertragung des Virus erfolgt direkt von Tier zu Tier über Sekrete und Exkrete oder indirekt über Menschen, Fahrzeuge, Milch, Knochen, Häute, Borsten, Fleisch und Fleischerzeugnisse. Der Mensch kann die Seuche durch nicht gereinigte und desinfizierte Kleidung, Schuhe oder Hände beziehungsweise auch über Fahrzeuge übertragen und weitertragen. Das Virus der MKS hat eine sehr hohe Widerstandskraft gegenüber der Außenwelt. Im Erdboden, in Abwässern oder Jauche sowie gefroren oder eingetrocknet (in Haaren, Kleidern, Schuhen, Heu und mehr) kann es über Monate bis Jahre überleben.
Empfohlene Biosicherheitsmaßnahmen für MKS empfängliche Bestände (unter anderem Rinder, Schafe, Ziegen, Schweine, Gatterwild, Kameliden)
- Kein Betreten der Tierhaltungen durch unbefugte Personen (Tore schließen, Warnschild)
- Abrieglung der Tierbestände vor dem Zugang durch andere Haus- oder Wildtiere (viehdichte Einzäunung bei großen Tierhaltungsanlagen, verschlossene Ställe)
- Zugang zu den Tierhaltungen nur in betriebseigener Kleidung beziehungsweise Einwegschutzkleidung (zum Beispiel Tierarzt, Viehhändler, Klauenpfleger, Besamer, Futtermittelberater, Techniker)
- Übergabe verendeter Tiere an die Tierkörperbeseitigung nur an der Betriebsgrenze ohne Befahren der Tierhaltungsanlagen, keine sich kreuzenden Fahrtwege mit betriebsinternen Fahrzeugen
- Zukäufe von Tieren vermeiden, wenn notwendig Quarantäne von 30 Tagen
- Keine Verwendung von Geräten zusammen mit anderen Tierhaltern ohne vorherige Reinigung und Desinfektion (zum Beispiel Behandlungsstand, Viehhänger)
- Übergabe von Tieren an Viehhändler und dergleichen möglichst an der Betriebsgrenze ohne Befahren der Tierhaltungsanlage
- Striktes Schwarz-Weißprinzip = Betreten der Ställe und Weiden nur in Kleidung und mit Schuhwerk was im Betrieb verbleibt und nicht außerhalb der Tierhaltung getragen wird
- Kein Zugang für Jagdhunde zu den Tierhaltungen
- Möglichst keine Teilnahme an Ausstellungen etc., bei Teilnahme strikte Quarantäne für 30 Tage
- Sofortige tierärztliche Abklärung bei Krankheiten oder plötzlichen Todesfällen im Bestand
- Verzichten Sie zum Schutz der heimischen Klauentiere auf Mitbringsel wie Wurst, Fleisch oder Trophäen von Klauentieren aus dem Urlaub im Ausland
- Verfüttern Sie niemals Küchenabfälle oder Essensreste an Klauentiere!