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13.01.2025
Jede Tierhalterin beziehungsweise jeder Tierhalter trägt eine eigene hohe Verantwortung, dass sich die Krankheit nicht weiter ausbreitet. Die Folgen bei einem positiven Befund sind dramatisch: Ist in einem Betrieb auch nur ein Tier erkrankt, müssen alle Klauentiere getötet und unschädlich beseitigt werden. „Hygiene ist das A und O“, heißt es aus dem Veterinärbereich. Das Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt nennt 15 wichtige einzelne Punkte als Verhaltensgsregeln. Dazu gehören beispielsweise, dass keine unbefugten Personen die Tierhaltungen betreten sollten oder, dass externe Personen, wie Tierärzte, nur mit betriebseigener Kleidung oder Einwegschutzkleidung die Bestände betreten. Der Zukauf von Tieren sollte vermieden werden – ist es dennoch notwendig, gilt eine Quarantäne von 30 Tagen. Ebenso sollte keine Teilnahme an Ausstellungen erfolgen und niemals Küchenabfälle oder Essensreste an Klauentiere verfüttert werden.
Die Übertragung des Virus erfolgt direkt von Tier zu Tier über Sekrete und Exkrete oder indirekt über Menschen, Fahrzeuge, Milch, Knochen, Häute, Borsten, Fleisch und Fleischerzeugnisse. Der Mensch kann die Seuche durch nicht gereinigte und desinfizierte Kleidung, Schuhe oder Hände beziehungsweise auch über Fahrzeuge übertragen und weitertragen. Das Virus der MKS hat eine sehr hohe Widerstandskraft gegenüber der Außenwelt. Im Erdboden, in Abwässern oder Jauche sowie gefroren oder eingetrocknet (in Haaren, Kleidern, Schuhen, Heu und mehr) kann es über Monate bis Jahre überleben.
Empfohlene Biosicherheitsmaßnahmen für MKS empfängliche Bestände (unter anderem Rinder, Schafe, Ziegen, Schweine, Gatterwild, Kameliden)
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