Mittelsachsen erlässt Allgemeinverfügung: Veranstaltungen mit mehr als 200 Teilnehmern müssen angezeigt werden
13.03.2020
„Wir setzen damit den Erlass des Freistaates um und gleichzeitig ergänzen wir ihn“, so Landrat Matthias Damm. Es sei ein schmaler Grat zwischen Infektionsschutz für die Bevölkerung und das öffentliche Leben nicht völlig lahm zu legen. „Veranstaltungen werden mit viel Arbeit, Engagement und zum Teil im Ehrenamt vorbereitet und eine solche Maßnahme ist für diese Beteiligten sehr schmerzlich“, so Damm – ganz unabhängig davon, was dies auch für die heimische Wirtschaft bedeute. Die Anzeigen der Veranstaltungen werden geprüft. Es besteht die Möglichkeit, dass das Landratsamt Veranstaltungen untersagen kann. Vor der Anzeige muss der Veranstalter eine intensive Risikobewertung vornehmen, die sich an Handlungsempfehlungen des Robert-Koch-Instituts für Großveranstaltungen orientiert. Eine Checkliste zur Allgemeinverfügung hilft dabei. „Beim Ausfüllen kann man erkennen, ob bei der jeweiligen Konstellation eher eine Absage empfohlen wird“, so der zuständige zweite Beigeordnete Jörg Höllmüller. Aber man prüfe Anzeigen und setze sich gegebenenfalls mit dem Einreicher in Verbindung. Die Leiterin des Gesundheitsamtes Dr. Annelie Jordan erklärt, dass sich in den vergangenen Tagen schon viele Veranstalter bei der Hotline gemeldet hätten. „Viele sind schon verunsichert und machen eine Risikoabschätzung“, erläutert Höllmüller.
Hygieneregeln für Veranstaltungen
Wichtige Hygieneregeln bei Veranstaltungen seien die Bereitstellung von fließendem Wasser – am besten warm –, ausreichend Seife und Papierhandtücher. Nach Möglichkeit gehöre auch Desinfektionsmittel dazu. „Wir kennen die Liefersituation und diese ist angespannt“, so Dr. Jordan. Außerdem sollten die Räume gut belüftet sein. Freiluftveranstaltungen seien in dieser Situation vorteilhafter. Sie empfiehlt, zusätzlich die Erfassung der Gäste mit einer Kontaktliste, was einige Veranstalter bereits umsetzen. Diese Hinweise sind in der Allgemeinverfügung enthalten.
Veranstalter sind aufgerufen, ihr Vorhaben bis 72 Stunden vor Beginn beim Landratsamt anzuzeigen. Da die Verfügung ab 14. März 2020 gilt, müssen die Anzeigen für Veranstaltungen bis 17. März sofort angezeigt werden. Sie werden umgehend geprüft und nur bei Unklarheiten setzt sich das Landratsamt mit dem Veranstalter in Verbindung.
Landrat Matthias Damm appelliert an die Bevölkerung: „Jeder muss ganz individuell für sich entscheiden, ob eine Veranstaltung besucht wird. Gerade Menschen mit Vorerkrankungen und Personen, die zur Risikogruppe gehören, sollten diese meiden.“ Zur Risikogruppe gehören chronisch Kranke und ältere Menschen.
Die Allgemeinverfügung, Check-Liste sowie die notwendige E-Mail-Adresse ist im Internet abrufbar unter www.landkreis-mittelsachsen.de.
Zusammengefasst die wichtigsten Fakten zur Allgemeinverfügung:
- Veranstaltungen mit mehr als 1 000 Teilnehmern werden verboten
- Veranstaltungen zwischen 200 und 999 Personen müssen angezeigt werden
- Checkliste mit der Risikoeinschätzung ist bei der Anzeige hinzuzufügen samt Beschreibung der Veranstaltung
- Sie gilt ab 14. März, 00:00 Uhr, Einreichungsfrist: 72 Stunden vor Veranstaltungsbeginn – für Veranstaltungen, die bis 17. März stattfinden sollen, sofort
Absage von Veranstaltungen
Das Mittelsächsische Theater stellt seinen Spielbetrieb bis 19. April ein. „Als Gesellschafter haben wir eine Risikoabwägung vorgenommen und uns präventiv gegen den Spielbetrieb entschieden“, so Landrat Matthias Damm. Sie sind damit einer Empfehlung der sächsischen Kulturminsterin Barbara Klepsch gefolgt, wonach die Sächsischen Staatstheater ihren Spielbetrieb bis 19. April eingestellt haben. Betroffen von der hiesigen Entscheidung sind unter anderem die kommenden Premierenveranstaltungen sowie die geplante Gedenkveranstaltung am kommenden Sonntag zum Ende des zweiten Weltkrieges vor 75 Jahren. Vorgesehen war auch die Eröffnung einer Ausstellung, wie Zwangsarbeiterinnen in der Außenstelle des KZ Flossenbürg das Kriegsende erlebten. Außerdem sollte das Stück „Der Konsul“ letztmalig gespielt werden. „Wie bei allen Veranstaltungen, die nun abgesagt werden, ist im Vorfeld ein großer Aufwand in die Vorbereitung gesteckt worden. Die Ausstellung des Vereins Freiberger Zeitzeugen wird später gezeigt“, verspricht der Landrat und bedankt sich bei den Vereinsmitgliedern für das große Engagement.
Abgesagt wird außerdem der Kommunaltag am Dienstag in Leubsdorf, die Tierärzte-Dienstberatung am 17. Märzt 2020 in Freiberg-Zug sowie die Imkerschulungen am 17. Märzt 2020 in Freiberg-Zug und am 24. März 2020 in Döbeln abzusagen.
Wirtschaft
Die Absage von Veranstaltungen und Messen wirkt sich auch auf die Unternehmen im Landkreis aus. „Wir erhalten deutliche Signale, dass dieser Zustand nachhaltige Folgen haben könnte“, erklärt Mittelsachsens erster Beigeordneter Dr. Lothar Beier. In seinem Geschäftskreis ist die Wirtschaftsförderung angesiedelt. Zahlreiche Anfragen gingen auch dort ein. Auf der Internetseite www.wirtschaft-in-mittelsachsen.de sei in Zusammenarbeit mit der Industrie- und Handelskammer (IHK) auch ein Katalog mit wichtigen Fragen und Antworten hinterlegt. „Die Bundesregierung hat schon erste Maßnahmen ergriffen. Wir hoffen auf weitere Schritte und setzen uns im Rahmen unserer Möglichkeiten für diese ein“, betont Dr. Beier. Nach seiner Einschätzung ist der Einschnitt branchenübergreifend und betrifft auch die jeweiligen Beschäftigten. Daher begrüßt er die neuen Regelungen zum Kurzarbeitergeld. Viele Unternehmen wären auf für das Thema Corona sensibilisiert und träfen Vorkehrungen beziehungsweise treffen präventive Entscheidungen, wie Mitarbeiter ins Home-Office zu schicken. Auch auf die Woche der offenen Unternehmen hatte das Virus Auswirkungen: 35 der 283 beteiligten Unternehmen sagten ihre Veranstaltungen ab. Diese Absagen gingen mit firmeninternen Abwägungen einher, individuelle Ersatztermine wurden zwischen den Betrieben und den Teilnehmerinnen und Teilnehmern abgesprochen. „Wir bedauern die Absagen seitens der Unternehmen sehr, können diese auf Grund der Umstände jedoch nachvollziehen. Aktuell prüfen wir, die Plattform für die Woche der offenen Unternehmen online zu halten. So wäre es künftig unabhängig von der Berufsinformationswoche möglich, Firmenbesuche zu organisieren“, sagt Jens Spreer, verantwortlicher Koordinator bei der Landkreisverwaltung.
Treffen mit Krankenhäusern
Heute fand im Gesundheitsamt eine Beratung mit den Krankenhäusern und Kliniken in Mittelsachsen statt. Dr. Annelie Jordan betont, man stehe schon seit Wochen im Austausch. Schwerpunkte waren verschiedene Abläufe sowie die Einrichtung einer Probenannahmestelle, wenn dies notwendig werden sollte. Eine Entscheidung ist noch nicht getroffen. Das Gesundheitsamt hat den Kliniken empfohlen, den Besucherverkehr im eigenen Ermessen einzuschränken.
Abhandlung eines auftretenden Falles
In Mittelsachsen gibt es aktuell drei bestätigte Fälle (Stand 12:30 Uhr). Dr. Jordan erklärt das Handeln des Gesundheitsamtes: Sollte eine Person positiv getestet werden, dann ermittelt das Gesundheitsamt die direkten Kontaktpersonen. Es ordnet für diese dann eine häusliche Quarantäne an und erlässt einen entsprechenden Bescheid. „Abstriche von Kontaktpersonen werden nur genommen, wenn diese Symptome haben, wie Husten, Fieber und Schnupfen“, erklärt die Amtsärztin. Abstriche ohne Symptome hätten keinen Sinn, denn man würde nichts finden. Sollten Personen aus einem Risikogebiet nach Mittelsachsen zurückkehren, dann müssen sie sich in eine freiwillige häusliche Isolation von zwei Wochen begeben. Risikogebiete sind beispielsweise Italien, der Iran und die Region Grand Est in Frankreich. Diese Vorgehensweise wurde vom Robert-Koch-Institut festgelegt. „Bei einer angeordneten Quarantäne gibt es eine Entschädigung, bei freiwilliger häuslicher Isolation ist dies nicht geklärt“, erläutert der zweite Beigeordnete Jörg Höllmüller. Es gäbe Fälle der freiwilligen häuslichen Isolation, dabei gäbe es zwischen den Betroffenen und ihrem Arbeitgeber individuelle Lösungen, wie beispielsweise die Heimarbeit. Höllmüller betont, dass die Betroffenen von Freunden und Familienmitgliedern mit Lebensmitteln versorgt werden können.
Sollte ein positiver und nachgewiesener Fall in einer Schule oder Kindertageseinrichtung auftreten, wird diese für 14 Tage geschlossen. Flächendeckende Schulschließungen sind derzeit nicht geplant. „Bei Pflegeheimen werden die jeweiligen örtlichen Gegebenheiten und Fallkonstellationen angesehen und dann die Maßnahmen festgelegt“, ergänzt Dr. Jordan. Sie betont, dass die Heime im Umgang mit Infektionskrankheiten erfahren wären und über eine hohe Kompetenz verfügen.
Mehrere hundert Anrufe gehen unter der Nummer 03731 799-6249 beim Gesundheitsamt ein. Dr. Jordan: „Bitte haben Sie Verständnis, wenn die Leitungen belegt sind. Am Montag wird die Hotline des Gesundheitsamtes verstärkt und steht dann wieder für Fragen zur Verfügung.“ Sie verweist darauf, dass sogenannte Kontaktpersonen „Personen sind, die einen unmittelbaren direkten Kontakt mit den Erkrankten hatten“.
Dr. Jordan: „Die drei betroffenen Personen sind in häuslicher Quarantäne. Dies gilt auch für die alle Kontaktpersonen.“ Sollten Bürgerinnen und Bürger meinen, mit einer der Erkrankten in Kontakt gestanden zu haben, können sie sich ab Montag unter der genauen Angabe zu Datum, Zeit und der Intensität des Kontaktes sowie unter Angabe des Namens der Erkrankten per E-Mail an das Gesundheitsamt wenden (gesundheitsamt@landkreis-mittelsachsen.de).
Schutzmaßnahmen
Das Landratsamt appelliert an die Bevölkerung, grundlegende hygienische Maßnahmen zu befolgen. „Das Wichtigste ist, sich regelmäßig und sehr gründlich die Hände zu waschen“, betont die Amtsärztin. Es reiche hier Seife. Enge Räume mit vielen Menschen sollten in der kommenden Zeit gemieden werden. Husten oder Niesen nur in die Armbeuge oder in ein Taschentuch. „Hände schütteln ist tabu. Aber dies haben sich schon viele Menschen abgewöhnt“, so die Einschätzung von Dr. Jordan. Ebenso tabu sei, sich ins Gesicht zufassen, vor allem, wenn man unterwegs ist. Die Viren sind auf leblosen Gegenständen bis zu einer Stunde überlebensfähig.
Landrat Matthias Damm abschließend: „Es ist eine besondere Situation und es herrscht eine große Verunsicherung in der Bevölkerung. Wir bitten Sie, dennoch besonnen zu bleiben und sich umsichtig zu verhalten.“