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19.05.2021
Die Gesellschaft mit Sitz in 09599 Freiberg, Brückenstraße 3, gibt hierdurch Folgendes bekannt:
1. Die Prüfung des Jahresabschlusses 2020 unter Einbeziehung der Buchführung und des Lageberichtes zum 31.12.2020 wurde durch den Wirtschaftsprüfer und Steuerberater Herrn Dr. Winfried Heide, Comeniusstraße 32, 01307 Dresden vorgenommen. Der Jahresabschluss hat einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk wie folgt erhalten.
„Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers
An die Mittelsächsische Kultur gemeinnützige GmbH, Freiberg
Prüfungsurteile
Ich habe den Jahresabschluss der Mittelsächsische Kultur gemeinnützige GmbH, Freiberg – bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2020 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020 sowie dem Anhang, ein schließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus habe ich den Lagebericht der Mittelsächsische Kultur gemeinnützige GmbH, Freiberg für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020 ge-prüft.
Nach meiner Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Grundlage für die Prüfungsurteile
Ich habe meine Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Meine Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ meines Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Ich bin von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und habe meine sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Ich bin der Auffassung, dass die von mir erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für meine Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.
Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts
Meine Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der meine Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung übe ich pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahre eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Ich erörtere mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die ich während meiner Prüfung feststelle.“
Die Prüfung ist unter Beachtung der §§ 316 ff. HGB und der in dem Prüfungsstandard 450 des Instituts der Wirtschaftsprüfer e.V. niedergelegten Grundsätze ordnungsmäßiger Durchführung von Abschlussprüfungen durchgeführt worden.
2. Die Vorschriften des § 53 Absatz 1 Nr. 1 und 2 Haushaltsgrundsätzegesetz (HGrG) wurden beachtet.
3. Die Gesellschafterversammlung hat am 07.05.2021 beschlossen, die zweckgebundene Gewinnrücklage zum Ausgleich laufender Betriebskosten des abgelaufenen Geschäftsjahres aufzulösen sowie vom Jahresüberschuss einen Teilbetrag, den Gewinnvortrag und darüber hinaus einen Teil des freien Kapitals in zweckgebundene andere Gewinnrücklagen für laufende Betriebskosten der satzungsmäßigen Tätigkeiten einzustellen.
Des Weiteren hat die Gesellschafterversammlung am 07.05.2021 beschlossen, den sich daraus ergebenden Bilanzgewinn auf neue Rechnung vorzutragen.
4. Der Jahresabschluss 2020 bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers und Lagebericht kann im Zeitraum vom 22.06.2021 bis 30.06.2021 in der Zeit von 8.00 Uhr bis 14.00 Uhr in der Geschäftsstelle der Mittelsächsischen Kultur gemeinnützige GmbH, Brückenstraße 3, 09599 Freiberg, eingesehen werden.
Mittelsächsische Kultur gemeinnützige GmbH
gez. Kathrin Hillig
Geschäftsführerin