Neue Corona-Regeln ab Mittwoch

13.09.2021

In Mittelsachsen gelten ab Mittwoch neue Corona-Regeln. Hintergrund ist, dass der Landkreis seit fünf Tagen eine Inzidenz von über 35 aufweist. Heute liegt dieser Wert bei 49,1. Entsprechend der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung gelten in vielen Bereichen die Pflicht zur Kontakterfassung und die sogenannte 3G-Regel: geimpft, getestet oder genesen.

Eine entsprechende amtliche Bekanntmachung wurde im elektronischen Amtsblatt veröffentlicht.  Auf der Internetseite des Landkreises werden die Testzentren ständig aktualisiert.

Die neuen Regeln gelten beispielsweise für beziehungsweise bei:

  • den Zugang zur Innengastronomie (außer für nichtöffentliche Kantinen und die Bewirtung von Fernfahrern)
  • der Teilnahme an Veranstaltungen und Zugang zu Kultur- und Freizeiteinrichtungen in Innenräumen
  • der Inanspruchnahme körpernaher Dienstleistungen (außer zu medizinischen Zwecken) 
  • dem Sport im Innenbereich und Zugang zu Hallenbädern und Saunen
  • dem Zugang zu Diskotheken, Bars und Clubs im Innenbereich
  • der Beherbergung bei Anreise
  • den Zugang zu Lehrveranstaltungen und Prüfungen der Hochschulen, Berufsakademien, Volkshochschulen und Ausbildungseinrichtungen
  • Beschäftigte mit direktem Kundenkontakt (Tests zweimal wöchentlich).

In einigen Fällen bestehen auch Ausnahmen von den oben genannten Testpflichten: So ist beispielsweise die Nutzung von Campingplätzen und die Vermietung von Ferienwohnungen von obengenannter Verpflichtung ebenso befreit wie körpernahe Dienstleistungen, Fitnessstudios oder Bäder, sofern die Nutzung/Inanspruchnahme medizinisch notwendig ist.

Für Großveranstaltungen gelten ab einer Inzidenz von 35 folgende Einschränkungen:

  • im Innenbereich sind Veranstaltungen mit bis zu 5000 zeitgleich anwesenden Gästen und einer Auslastung, die maximal 50 Prozent der Höchstkapazität entspricht, möglich; bei alleinigem Zugang für geimpfte, genesene oder PCR-getestete Personen entfällt die Kapazitätsbeschränkung;
  • im Außenbereich ist weiterhin eine 100-Prozent-Auslastung unter Beachtung der 3G-Regelung (geimpft, genesen oder getestet) möglich
  • im Innen- und Außenbereich mit mehr als 5000 zeitgleichen Besuchern, besteht eine Kapazitätsbegrenzung auf 50 Prozent, wobei insgesamt nicht mehr als 25 000 Besucher zeitgleich zulässig sind.

Der Freistaat hat auf seiner Internetseite eine Regelübersicht zur Verfügung gestellt