Neue Quarantäneregeln in Mittelsachsen

02.09.2022

In Mittelsachsen tritt ab Montag eine neue Allgemeinverfügung zur Quarantäne bei einer Corona-Infektion in Kraft.

Wesentliche Änderung: Schon ein positiver Selbsttest reicht um sich mindestens fünf Tage in eine sogenannte Absonderung begeben zu müssen. Ein Antigentest in einer Teststation oder ein PCR-Test sind hierfür nicht mehr notwendig. Weiterhin empfiehlt das Landratsamt aber einen Bestätigungstest.

Hinweise:

  • Status als „genesene Person“ (zum Beispiel in einer App): Ein positiver PCR-Test ist notwendig
  • Lohnentschädigung: Ein positiver PCR-Test oder ein positiver Antigentest aus einem Testzentrum ist notwendig

Die Länge der Quarantäne beträgt weiterhin mindestens fünf Tage – der erste Tage ist der Tag nach der Testung.

Die Quarantäne darf nach den fünf Tagen erst verlassen werden, wenn man 48 Stunden keine Symptome hat. Liegen diese noch vor, verlängert sich die Quarantäne auf längstens zehn Tage.

Auf der Internetseite des Landkreises ist ein Corona-Rechner unter www.landkreis-mittelsachsen.de\corona eingestellt.

Noch ein allgemeiner Hinweis zum Thema Corona: Der Landkreis wird noch in diesem Jahr ein mobiles Impfangebot in Zusammenarbeit mit den Kommunen unterbreiten. Dazu gab es bereits erste Gespräche mit dem Freistaat. Der Landkreis wird aktiv hierzu fortlaufend offensiv kommunizieren.