Neue Regeln bei der Probenabgabe zur Prävention der Afrikanischen Schweinepest

30.01.2025

Der Freistaat hat neue Regeln zum Umgang mit dem System „Sächsisches Wildmonitoring“ (SWM) in Bezug auf die Prävention zum Schutz vor der Afrikanische Schweinepest (ASP) festgelegt: Ab 1. Februar ist die ausschließliche Verwendung des SWM zur Erfassung und Verwaltung der Probendaten vorgesehen.

Dank App und Webportal ermöglicht SWM die Erfassung der ASP-Probendaten digital am Fund- beziehungsweise Erlegeort sowie eine zügige Erfassung aller notwendigen Probendaten. Wird der analoge Weg gewählt, muss die Probe durch das Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt zunächst im Programm angelegt werden, bevor diese zur Trichinen- und zur ASP-Untersuchung weitergeleitet werden kann. Das führt bei diesen Proben zu erheblichen Zeitverzögerungen. Zudem ist eine Eingabe nur möglich, wenn der Probenbegleitschein in der aktuellen Fassung und vollständig ausgefüllt vorliegt. 

1. Fotos Fallwildfunde

Bitte bei Fallwildfunden zwei Fotos (eins vom Stück und eins von der Umgebung) im SWM einfügen. Dazu bestehen zwei Möglichkeiten:

  1. In der App (JAB oder Bergeteam) können bei der Erfassung von Fallwild direkt zwei Fotos aufgenommen werden. Es wurde auch ein entsprechender Hinweis in der App eingefügt.
  2. Im Webportal (JAB oder LÜVA) können Fotos auch zum Datensatz hochgeladen werden.

Dadurch kann der FLI-Epibogen entfallen. Mit den Fotos können alle relevanten Daten (Verwesungsgrad, Umgebungsdaten etc.), die sonst auf dem FLI-Epibogen erfasst wurden, dargestellt werden.“

2. Spalte Erfasser

In der Probenübersicht (ganz rechts) wird den Nutzenden seit einiger Zeit eine Spalte mit der Überschrift „angelegt von/am“ angezeigt. Hier ist ersichtlich welche Art Benutzerrolle (Allgemein: JAB/ Onlinehelfer/ LÜVA/ Bergeteam, vom SBS: FOB-Verantwortlicher/ FOB-Erfasser/ Probenverantwortlicher/ Revierleiter) zu welchem Datum den Datensatz ursprünglich angelegt hat. Damit ist für Sie nachvollziehbar, ob und wann jemand einen Datensatz angelegt hat.

3. Informationssystem JAB

Es wurde eine Art Informationssystem für die JAB eingerichtet. Diese bekommen nun nach Einloggen im SWM Informationen in Form eines Hinweisfensters, wenn Datensätze zu Probeneinsendungen von einem LÜVA für ihren Jagdbezirk angelegt wurden und Vorabinformationen zur Trichinenfreiheit vorliegen. Das soll dem JAB helfen den Überblick über die Daten in seinem Jagdbezirk zu behalten. 

4. Hinterlegung von mehreren Kontodaten

Ab sofort haben alle berechtigten Nutzer die Möglichkeit, die Bankverbindung der Onlinehelfer/JAB‘s im Sächsischen Wildmonitoring (SWM) zu hinterlegen. Sollte keine Bankverbindung hinterlegt sein, so wird es zu Nachfragen durch unsere Behörde an Sie kommen und die Bearbeitung der Auszahlung der Aufwandsentschädigung einen längeren Zeitraum in Anspruch nehmen.

Die Anleitung zur Eingabe der Proben kann gern per E-Mail zugesendet werden.
Interessierte wenden sich bei Bedarf an das Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt: Telefon 03731 799-6908, E-Mail: lueva@landkreis-mittelsachsen.de