Neue Regeln für Geflügelhalter
07.01.2021
Konkret betroffen sind alle Halter in den Ortsteilen Hilbersdorf, Naundorf der Gemeinde Bobritzsch-Hilbersdorf, im Ortsteil Beicha der Großen Kreisstadt Döbeln, im Ortsteil Voigtsdorf der Gemeinde Dorfchemnitz, im Ortsteil Steina der Stadt Hartha, im Ortsteil Doberschwitz der Stadt Leisnig, im Ortsteil Zethau der Gemeinde Mulda, in den Ortsteilen Ostrau, Schrebitz, Sömnitz, Töllschütz der Gemeinde Ostrau, im Ortsteil Hirschfeld der Gemeinde Reinsberg, im Ortsteil Breitenborn der Großen Kreisstadt Rochlitz, im Ortsteil Niederforst von der Stadt Roßwein, in den Ortsteilen Gröbschütz, Zschaagwitz der Gemeinde Seelitz, im Ortsteil Pappendorf der Gemeinde Striegistal. Dort gibt es eine größere Dichte an Geflügel.
Außerdem sind die Tiere in der Nähe der Flüsse Chemnitz, Flöha, Freiberger Mulde, Zschopau, Zwickauer Mulde und der Gewässer Großhartmannsdorfer Großteich, Talsperre Kriebstein, Talsperre Lichtenberg, einschließlich der Vorsperre Dittersbach und der Talsperre Rauschenbach in den Stall zu bringen bzw. unter einer festen Behausung zu halten. Als Orientierung gilt hier der Abstand zu den Gewässern von 500 Metern. Auf der Internetseite des Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramtes wurde eine interaktive Karte zur Verfügung gestellt, damit sich die Geflügelhalter daran orientieren können. Die Allgemeinverfügung gilt ab morgen bis auf Weiteres und ist im elektronischen Amtsblatt des Landkreises unter www.landkreis-mittelsachsen.de nachzulesen.
Weiterhin bestand hat eine Allgemeinverfügung von Ende Dezember. Teile von Leisnig beziehungsweise Großweitzschen sind ein sogenanntes Beobachtungsgebiet, da ein Geflügelbestand in Mutzschen von der Gefügelpest betroffen ist. Die Geflügelhalter müssen daher ihren Bestand (sofern noch nicht geschehen) umgehend dem Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt melden beziehungsweise aktualisieren, ebenso sind verendete Tiere anzuzeigen. Außerdem sind die Tiere in Ställen beziehungsweise in einer entsprechenden Schutzeinrichtung unterzubringen. Gehaltende Vögel dürfen nicht aus dem Tierbestand gebracht werden. Eine Ausnahmegenehmigung erteilt aber bei Bedarf das Veterinäramt. In Mittelsachsen gab es zuletzt 2017 positive Fälle der Geflügelpest bei Wildvögeln.