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08.05.2025
Die nachstehende Haushaltssatzung des Landkreises Mittelsachsen für den Zeitraum 1. Januar 2025 bis 31. Dezember 2026 wurde am 12. März 2025 durch den Kreistag Mittelsachsen beschlossen und wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die Landesdirektion Sachsen hat mit Bescheid vom 29. April 2025 folgendes erlassen:
1. Der in § 2 der am 12. März 2025 beschlossenen Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 festgesetzte Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen für das Haushaltsjahr
2025 in Höhe von 6.600.000 EUR
wird genehmigt.
2. Der in § 3 der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 festgesetzte Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen für das Haushaltsjahr
2025 in Höhe von 9.125.300 EUR
wird genehmigt.
3. Die Entscheidung über den in § 2 der Haushaltssatzung festgesetzten Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen für das Haushaltsjahr
2026 in Höhe von 23.800.000 EUR
wird ausgesetzt, bis gesicherte Erkenntnisse zum kommunalen Finanzausgleich 2025/2026 vorliegen.
Liegen diese Erkenntnisse vor, wird die Landesdirektion Sachsen eine Neubewertung der Haushaltssituation des Landkreises Mittelsachsen vornehmen und über den Gesamtbetrag der Kreditermächtigungen für das Haushaltsjahr 2026 entscheiden. Der Landkreis hat der Landesdirektion Sachsen zu diesem Zweck eine aktualisierte Haushaltsplanung vorzulegen.
4. Die unter den Nummern 1 und 2 dieses Bescheides erteilten Genehmigungen werden mit folgender Auflage verbunden:
Der Landkreis Mittelsachsen wird zur Aufstellung eines Haushaltsstrukturkonzeptes verpflichtet, das eine Gesetzmäßigkeit des Haushaltes bis zum vierten Folgejahr sicherstellt. Der Vollzug dieser Auflage wird zunächst ausgesetzt, bis gesicherte Erkenntnisse zum kommunalen Finanzausgleich 2025/2026 vorliegen. Liegen diese Erkenntnisse vor, wird die Landesdirektion Sachsen eine Neubewertung der Haushaltssituation des Landkreises Mittelsachsen vornehmen und über den Fortbestand der Auflage bzw. bzw. deren Vollzug entscheiden.
5. Die nachträgliche Aufnahme, Änderung oder Ergänzung von Auflagen wird vorbehalten.
Die Beurteilung des Haushaltes 2026 wird vorerst ausgesetzt, bis gesicherte Erkenntnisse zum kommunalen Finanzausgleich 2025/2026 vorliegen.
Der Haushaltsplan 2025/2026 des Landkreises Mittelsachsen wird zur Einsichtnahme öffentlich ausgelegt
Freiberg, 8. Mai 2025
gez. Sven Krüger
Landrat
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