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12.12.2025
Die nachstehende Haushaltssatzung des Landkreises Mittelsachsen für den Zeitraum 1. Januar 2025 bis 31. Dezember 2026 wurde am 12. März 2025 durch den Kreistag Mittelsachsen beschlossen. Die Haushaltssatzung 2026 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die Landesdirektion Sachsen hat mit Bescheid vom 24. November 2025 folgendes erlassen:
1. Der in § 2 der am 12. März 2025 beschlossenen Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 festgesetzte Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen für das Haushaltsjahr 2026 in Höhe von 23.800.000 EUR wird genehmigt.
2. Die unter den Nummer 1 erteilte Genehmigung wird verbunden mit folgenden Auflagen:
2.1 Die genehmigten Kredite dürfen nur zur Finanzierung bzw. Leistung von notwendigen Auszahlungen im Zusammenhang mit Maßnahmen der infrastrukturellen Grundversorgung, für wirtschaftliche Investitionen oder zum Zweck der Darlehensvergabe an kommunale Einrichtungen und Unternehmen in Anspruch genommen werden.
2.2 Der Landkreis Mittelsachsen bleibt zur Aufstellung eines Haushaltsstrukturkonzeptes verpflichtet. Das Haushaltsstrukturkonzept ist der Landesdirektion Sachsen spätestens mit dem Haushalt für das Haushaltsjahr 2028, im Fall einer Doppelhaushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2027/2028 spätestens mit dem Haushalt für das Haushaltsjahr 2029, vorzulegen. Dem Landkreis Mittelsachsen wird angesichts der Entwicklung im mittelfristigen Finanzplan jedoch empfohlen, bereits mit dem Doppelhaushalt 2027/2028 ein Haushaltsstrukturkonzept vorzulegen.
2.3 Der Landkreis Mittelsachsen hat – ungeachtet eventueller Berichtspflichten der Landkreisverwaltung gegenüber dem Kreistag – im Haushaltsjahr 2026 gegenüber der Landesdirektion Sachsen über den Haushaltsvollzug und die voraussichtliche Haushaltsentwicklung zum Jahresende jeweils bis zum 15. September 2026 zum Stand 30. Juni 2026 und bis zum 1. Februar 2027 zum Stand 31. Dezember 2026 zu berichten.
3. Die nachträgliche Aufnahme, Änderung oder Ergänzung von Auflagen wird vorbehalten.
Der Haushaltsplan 2025/2026 des Landkreises Mittelsachsen wird zur Einsichtnahme öffentlich ausgelegt
Eine Terminvereinbarung ist nicht erforderlich.
Freiberg, 10. Dezember 2025
gez. Sven Krüger
Landrat
Aufgrund von § 61 der Landkreisordnung für den Freistaat Sachsen (SächsLKrO) in Verbindung mit § 74 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in der jeweils geltenden Fassung beschließt der Kreistag Mittelsachsen für 2025/2026 in seiner Sitzung am 12. März 2025 folgende Haushaltssatzung:
§ 1 Haushaltsplan
Der Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2025 und 2026, der die für die Erfüllung der Aufgaben des Landkreises voraussichtlich anfallenden Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen enthält, wird festgesetzt
| Angaben in EUR | ||
Haushaltsjahr 2025 | Haushaltsjahr 2026 | |
| 1. im Ergebnishaushalt mit dem | ||
| 621.861.100 | 662.184.100 |
| 653.566.700 | 715.654.800 |
| - 31.705.600 | - 53.470.700 |
| 147.300 | 384.800 |
| 0 | 755.000 |
| 147.300 | - 370.200 |
| - 31.558.300 | - 53.840.900 |
| 0 | 6.944.100 |
| 0 | 0 |
| 6.803.000 | 6.883.100 |
| 0 | 370.200 |
| - 24.755.300 | - 53.531.700 |
| 2. im Finanzhaushalt mit dem | ||
| 593.656.300 | 628.314.000 |
| 622.349.500 | 682.619.800 |
| - 28.693.200 | - 54.305.800 |
| 12.143.700 | 12.882.900 |
| 32.809.200 | 36.752.700 |
| - 20.665.500 | - 23.869.800 |
| - 49.358.700 | - 78.175.600 |
| 6.600.000 | 23.800.000 |
| 1.690.000 | 2.681.000 |
| 4.910.000 | 21.119.000 |
| - 30.448.700 | - 57.056.600 |
| § 2 Kreditermächtigung | ||
| Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf | 6.600.000 | 23.800.000 |
| § 3 Verpflichtungsermächtigungen | ||
| Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen zur Leistung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen, der in künftigen Jahren erforderlich ist, wird festgesetzt auf | 9.125.300 | 22.047.100 |
| § 4 Kassenkredite | ||
| Der Höchstbetrag der Kassenkredite, der zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden darf, wird festgesetzt auf | 120.000.000 | 120.000.000 |
| § 5 Kreisumlage | ||
| Der Umlagesatz für die Kreisumlage wird auf die Umlagegrundlagen der Gemeinden des Landkreises wie folgt festgesetzt | 32,45 v. H. | 32,45 v. H. |
|
§ 6 Sperrvermerke Für die in der Anlage 10 aufgeführten Produktkonten wird in den Haushaltsjahren 2025 und 2026 jeweils ein Sperrvermerk gemäß § 74 Abs. 2 Satz 2 SächsGemO verfügt. Die Zuständigkeit für die Aufhebung der Sperren wird dem Abteilungsleiter Finanzen und Controlling übertragen. | ||
|
§ 7 Gesamtabschluss Der Landkreis Mittelsachsen verzichtet in Ausübung seines Wahlrechts gemäß § 88b SächsGemO für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 auf die Aufstellung des Gesamtabschlusses. | ||
Freiberg, den 8. Mai 2025
gez. Sven Krüger
Landrat
Hinweis:
Nach § 3 Abs. 5 Satz 1 SächsLKrO gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften zustande gekommen sind, ein Jahr nach Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn