Öffentliche Bekanntmachung der 1. Verlängerung der Baugenehmigung für das Bauvorhaben Neubau eines Logistikzentrums mit 1-geschossigem Büro- und Sozialanbau sowie Parkhaus und LKW-Stellplätzen

28.04.2025

Gemäß § 70 Abs. 3 i.V.m. § 73 Sächsische Bauordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. Mai 2016 (SächsGVBl. S. 186), die zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 1. März 2024 (SächsGVBl. S. 169) geändert worden ist, wird bekannt gemacht:

Das Referat Bauantragsbearbeitung des Landkreises Mittelsachsen hat als untere Bauaufsichtsbehörde auf Antrag der Bauherrin mit Datum vom 28.04.2025 die 1. Verlängerung Baugenehmigung unter dem o.g. Aktenzeichen erteilt. Das Genehmigungsverfahren wurde nach § 64 Sächsische Bauordnung geführt.

Das Bauvorhaben entspricht den öffentlich-rechtlichen Vorschriften, die im bauaufsichtlichen Verfahren zu prüfen sind. Nachbarrechtlich geschützte Belange werden nicht beeinträchtigt.

Mit dieser öffentlichen Bekanntmachung gilt die Zustellung gegenüber den betroffenen Eigentümern von Nachbargrundstücken als bewirkt. Von da an beginnt die Rechtsbehelfsfrist zu laufen.

Für die hiermit bekanntgemachte Baugenehmigung gilt folgende Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats Widerspruch beim Landratsamt Mittelsachsen, Sitz in 09599 Freiberg, eingelegt werden.

Weitere Hinweise:
Die 1. Verlängerung des Baugenehmigungsbescheid und die dazugehörigen Bauvorlagen können im Landratsamt des Landkreises Mittelsachsen, Referat Bauantragsbearbeitung, Dienstgebäude Döbeln (Haus 1), Straße des Friedens 20, innerhalb eines Monats nach dieser Bekanntmachung eingesehen werden. Die Einsichtnahme ist zu den Öffnungszeiten des Landratsamtes im Raum Nr. 213 (Geschäftsstelle) oder 214 möglich. Sofern dies beabsichtigt ist, wird im Vorfeld um eine Terminabstimmung unter Tel. Nr. 03731/799 1951 (Sekretariat Geschäftsstelle) gebeten.

Sprechzeiten: Mo, Mi und Fr nach Vereinbarung, Di 09:00 – 18:00 Uhr, Do 09:00 – 16:00 Uhr

Betroffene Eigentümer von Nachbargrundstücken können mit Nachweis ihrer Eigentümerschaft eine schriftliche Ausfertigung des Bescheids innerhalb der Rechtsbehelfsfrist abfordern.

Landratsamt Mittelsachsen, Außenstelle Döbeln, den 28.04.2025

gez. Erik Wagner
Referatsleiter