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02.04.2026
Gemäß § 70 Abs. 3 Sächsische Bauordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. Mai 2016 (SächsGVBl. S. 186), die zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 1. März 2024 (SächsGVBl. S. 169) geändert worden ist, wird bekannt gemacht:
Das Referat Bauantragsbearbeitung des Landkreises Mittelsachsen hat als untere Bauaufsichtsbehörde mit Datum vom 02.04.2026 für o.g. Bauvorhaben die Baugenehmigung unter dem Aktenzeichen 1.20.1.632.21 - 25BAU1492 im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren nach § 63 Sächsische Bauordnung erteilt.
Das Bauvorhaben ist entsprechend den beigefügten und als zugehörig gekennzeichneten Bauvorlagen unter Beachtung der Grüneintragungen auszuführen.
Das Bauvorhaben entspricht den öffentlich-rechtlichen Vorschriften, die im bauaufsichtlichen Verfahren zu prüfen waren. Nachbarrechtlich geschützte Belange werden nicht beeinträchtigt.
Mit dieser öffentlichen Bekanntmachung gilt die Zustellung der Baugenehmigung gegenüber den betroffenen Eigentümern von Nachbargrundstücken als bewirkt. Von da an beginnt die Rechtsbehelfsfrist zu laufen.
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats Widerspruch beim Landratsamt Mittelsachsen, Sitz in 09599 Freiberg, eingelegt werden.
Der Baugenehmigungsbescheid und die dazugehörigen Bauvorlagen können im Landratsamt des Landkreises Mittelsachsen, Referat Bauantragsbearbeitung, Außenstelle Döbeln (Haus 1), Straße des Friedens 20, innerhalb eines Monats nach dieser Bekanntmachung elektronisch eingesehen werden.
Zur Einsicht berechtigt sind die Eigentümer benachbarter Grundstücke (Nachbarn i.S. von § 70 Abs. 1 ff. SächsBO). Die elektronische Einsichtnahme ist zu den Öffnungszeiten des Landratsamtes in der Außenstelle Döbeln im Raum 111a möglich. Die Kontaktaufnahme erfolgt im Raum 213.
Sofern die Einsichtnahme beabsichtigt ist, wird im Vorfeld um telefonische Terminabstimmung unter Tel. Nr. 03731/799 1951 (Sekretariat Geschäftsstelle) bzw. 03731/799 1924 gebeten.
Sprechzeiten: Mo, Mi und Fr nach Vereinbarung, Di 09:00 –-18:00 Uhr, Do 09:00 – 16:00 Uhr
Betroffene Eigentümer von Nachbargrundstücken können mit Nachweis ihrer Eigentümerschaft eine schriftliche Ausfertigung des Bescheids innerhalb der Rechtsbehelfsfrist abfordern.
Landratsamt Mittelsachsen, Außenstelle Döbeln, den 02.04.2026
gez. Erik Wagner
Referatsleiter
Auszug aus der Flurkarte mit farbiger Kennzeichnung Bauvorhaben: