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02.06.2025
Gemäß § 70 Abs. 3 Sächsische Bauordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. Mai 2016 (SächsGVBl. S. 186), die zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 1. März 2024 (SächsGVBl. S. 169) geändert worden ist, wird bekannt gemacht:
Das Referat Bauantragsbearbeitung des Landkreises Mittelsachsen hat als untere Bauaufsichtsbehörde mit Datum vom 26.05.2025 für o.g. Bauvorhaben die Baugenehmigung unter dem Aktenzeichen 1.20.1.632.21 - 25BAU0218 im vollen Baugenehmigungsverfahren nach § 64 Sächsische Bauordnung erteilt.
Das Bauvorhaben ist entsprechend den beigefügten und als zugehörig gekennzeichneten Bauvorlagen unter Beachtung der Grüneintragungen auszuführen.
Die Inhalts-/Nebenbestimmungen beziehen sich auf Brandschutzanforderungen und das Hygienerecht.
Das Bauvorhaben entspricht den öffentlich-rechtlichen Vorschriften, die im bauaufsichtlichen Verfahren zu prüfen sind. Nachbarrechtlich geschützte Belange werden nicht beeinträchtigt.
Mit dieser öffentlichen Bekanntmachung gilt die Zustellung der Baugenehmigung gegenüber den betroffenen Eigentümern von Nachbargrundstücken als bewirkt. Von da an beginnt die Rechtsbehelfsfrist zu laufen.
Für die hiermit bekanntgemachte Baugenehmigung gilt folgende Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats Widerspruch beim Landratsamt Mittelsachsen, Sitz in 09599 Freiberg, eingelegt werden.
Weitere Hinweise:
Der Baugenehmigungsbescheid und die dazugehörigen Bauvorlagen können im Landratsamt des Landkreises Mittelsachsen, Referat Bauantragsbearbeitung, Dienstgebäude Döbeln (Haus 1), Straße des Friedens 20, innerhalb eines Monats nach dieser Bekanntmachung eingesehen werden.
Zur Einsicht berechtigt sind die Eigentümer benachbarter Grundstücke (Nachbarn i.S. von § 70 Abs. 1 ff: SächsBO). Die Einsichtnahme ist zu den Öffnungszeiten des Landratsamtes im Raum Nr. 213 (Geschäftsstelle) oder im Raum 201 möglich.
Sofern dies beabsichtigt ist, wird im Vorfeld um eine Terminabstimmung unter Tel. Nr. 03731/799 1951 (Sekretariat Geschäftsstelle) bzw. 03731/799 1944 gebeten.
Sprechzeiten: Mo, Mi und Fr nach Vereinbarung, Di 09:00 – 18:00 Uhr, Do 09:00 – 16:00 Uhr
Die betroffenen Eigentümer von Nachbargrundstücken können mit Nachweis ihrer Eigentümerschaft eine schriftliche Ausfertigung des Bescheids innerhalb der Rechtsbehelfsfrist abfordern.
Landratsamt Mittelsachsen, Außenstelle Döbeln, den 28.05.2025
gez. Erik Wagner
Referatsleiter Bauantragsbearbeitung
Auszug aus der Flurkarte mit farbiger Kennzeichnung Baugrundstück: