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11.02.2025
Gemäß § 70 Abs. 3 Sächsische Bauordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. Mai 2016 (SächsGVBl. S. 186), die zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 1. März 2024 (SächsGVBl. S. 169) geändert worden ist, wird bekannt gemacht:
Das Referat Bauantragsbearbeitung des Landkreises Mittelsachsen hat als untere Bauaufsichtsbehörde mit Datum vom 06.02.2025 einen Bauvorbescheid nach § 75 Sächsische Bauordnung unter dem Aktenzeichen 1.20.1.632.26 - 24BAU0438 für o.g. Bauvorhaben erteilt.
Die Inhalts-/Nebenbestimmungen beziehen sich auf das Abfall- und Bodenrecht, das Naturschutzrecht, das Gewässerrecht und den Brandschutz
Das Bauvorhaben entspricht den öffentlich-rechtlichen Vorschriften, die im Bauvoranfrageverfahren entsprechend seiner Fragstellung zu prüfen sind. Nachbarrechtlich geschützte Belange werden nicht beeinträchtigt.
Mit dieser öffentlichen Bekanntmachung gilt die Zustellung des Vorbescheides gegenüber den betroffenen Eigentümern von Nachbargrundstücken als bewirkt. Von da an beginnt die Rechtsbehelfsfrist zu laufen.
Für den hiermit bekannt gemachten Bauvorbescheid gilt folgende Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats Widerspruch beim Landratsamt Mittelsachsen, Sitz in 09599 Freiberg, eingelegt werden.
Weitere Hinweise:
Der Bauvorbescheid und die dazugehörigen Bauvorlagen können im Landratsamt des Landkreises Mittelsachsen, Referat Bauantragsbearbeitung, Dienstgebäude Döbeln (Haus 1), Straße des Friedens 20, innerhalb eines Monats nach dieser Bekanntmachung eingesehen werden. Die Einsichtnahme ist zu den Öffnungszeiten des Landratsamtes im Raum Nr. 213 (Geschäftsstelle) oder 207 möglich.
Sofern dies beabsichtigt ist, wird im Vorfeld um eine Terminabstimmung unter Tel. Nr. 03731/799 1951 (Sekretariat Geschäftsstelle) bzw. 03731/799 1925 gebeten.
Sprechzeiten: Mo, Mi und Fr nach Vereinbarung, Di 09:00-18:00 Uhr, Do 09:00-16:00 Uhr
Betroffene Eigentümer von Nachbargrundstücken können mit Nachweis ihrer Eigentümerschaft eine schriftliche Ausfertigung des Bescheids innerhalb der Rechtsbehelfsfrist abfordern.
Landratsamt Mittelsachsen, Außenstelle Döbeln, den 11.02.2025
gez. Erik Wagner
Referatsleiter