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24.10.2024
Gemäß § 70 Abs. 3, Sächsische Bauordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. Mai 2016 (SächsGVBl. S. 186), die zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 1. März 2024 (SächsGVBl. S. 169) geändert worden ist, wird bekannt gemacht:
Das Referat Bauantragsbearbeitung des Landkreises Mittelsachsen hat als untere Bauaufsichtsbehörde am 21.10.2024 einen Bauvorbescheid nach § 75 SächsBO mit dem Aktenzeichen 1.20.1.632.26 - 24BAU0805 erteilt.
Das Bauvorhaben entspricht den öffentlich-rechtlichen Vorschriften, die im Bauvoranfrageverfahren entsprechend seiner Fragestellung zu prüfen gewesen sind. Nachbarrechtlich geschützte Belange werden nicht beeinträchtigt.
Mit dieser öffentlichen Bekanntmachung gilt die Zustellung des Bauvorbescheides gegenüber den betroffenen Eigentümern von Nachbargrundstücken als bewirkt. Von da an beginnt die Rechtsbehelfsfrist zu laufen.
Für den hiermit bekanntgemachten Bauvorbescheid gilt folgende Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Vorbescheid kann innerhalb eines Monats Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Landratsamt Mittelsachsen, Sitz in 09599 Freiberg einzulegen. Die Schriftform kann durch die elektronische Form ersetzt werden. In diesem Fall ist das elektronische Dokument mit einer qualifizierten elektronischen Signatur zu versehen. Die Signierung mit einem Pseudonym, das die Identifizierung des Signaturschlüsselinhabers nicht ermöglicht, ist nicht zulässig. Die Zugangseröffnung für die elektronische Übermittlung erfolgt über die E-Mail-Adresse egov@landkreis-mittelsachsen.de. Der Widerspruch kann auch durch DE-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach dem DE-Mail-Gesetz erhoben werden. Die DE-Mail-Adresse lautet post@landkreis-mittelsachsen.de-mail.de.
Hinweis:
Weitere Einzelheiten zur elektronischen Kommunikation sind auf der Internetseite des Landkreises Mittelsachsen unter www.landkreis-mittelsachsen.de/e-kommunikation.html zu finden.
Weitere Hinweise:
Der Bauvorbescheid und die dazugehörigen Bauvorlagen können im Landratsamt des Landkreises Mittelsachsen, Referat Bauantragsbearbeitung, Dienstgebäude Döbeln (Haus 1), Straße des Friedens 20, innerhalb eines Monats nach dieser Bekanntmachung eingesehen werden. Die Einsichtnahme ist zu den Öffnungszeiten des Landratsamtes im Raum Nr. 213 (Geschäftsstelle) oder 201a möglich (vorherige Terminabstimmung unter den unten angegebenen Rufnummern ist erforderlich). Sofern dies beabsichtigt wird, ist die Terminabstimmung unter Tel. Nr. 03731/799 1951 (Sekretariat Geschäftsstelle) bzw. 03731/799 1916 möglich.
Sprechzeiten: Mo, Mi und Fr nach Vereinbarung, Di 09:00 – 18:00 Uhr nach Vereinbarung, Do 09:00 – 16:00 Uhr nach Vereinbarung
Betroffene Eigentümer von Nachbargrundstücken können mit Nachweis ihrer Eigentümerschaft eine schriftliche Ausfertigung des Bescheids innerhalb der Rechtsbehelfsfrist abfordern.
Landratsamt Mittelsachsen, Außenstelle Döbeln, den 21.10.2024
gez. Erik Wagner
Referatsleiter Bauantragsbearbeitung
Verkehr und Bauen