Die Wahl des Landrates des Landkreises Mittelsachsen findet am 12. Juni 2022 statt. Sofern für die Wahl des Landrates ein zweiter Wahlgang erforderlich wird, findet dieser am 3. Juli 2022 statt.
I. Zu wählen ist der Landrat des Landkreises Mittelsachsen.
Die Höchstzahl der Bewerber je Wahlvorschlag beträgt 1.
Die Mindestzahl an Unterstützungsunterschriften beträgt 240.
II. Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen
Die Parteien, Wählervereinigungen und Einzelbewerber werden gemäß §§ 56, 41 des Gesetzes über die Kommunalwahlen im Freistaat Sachsen (Kommunalwahlgesetz - KomWG) und § 1 Abs. 3 der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Durchführung des Kommunalwahlgesetzes (Kommunalwahlordnung – KomWO) hiermit aufgefordert, ihre Wahlvorschläge für die Landratswahl am 12. Juni 2022 entsprechend den §§ 6 a Abs. 2 bis 5, 6 b, 6 c, 6 d und 6 e KomWG einzureichen.
Wahlvorschläge können frühestens am Tag nach dieser Bekanntmachung der Wahl und müssen gemäß § 6 Abs. 2 KomWG spätestens am 66. Tag vor der Wahl (7. April 2022) bis 18:00 Uhr schriftlich bei dem Vorsitzenden des Kreiswahlausschusses, Herrn Peter Schubert, Zimmer 233 im Landratsamt Mittelsachsen, Frauensteiner Straße 43, 09599 Freiberg eingereicht werden.
Für den zweiten Wahlgang gelten die Vorschriften für die erste Wahl mit folgenden Maßgaben gemäß § 44 a Abs. 2 Nr. 1 und 2 1. Teilsatz KomWG:
- Wahlvorschläge, die zu der ersten Wahl zugelassen waren, können bis zum 17. Juni 2022, 18:00 Uhr (fünfter Tag nach der Wahl) zurückgenommen werden.
- Wahlvorschläge, die zu der ersten Wahl zugelassen waren, können nach Maßgabe des § 6d Abs. 2 bis zum 17. Juni 2022, 18:00 Uhr (fünfter Tag nach der Wahl) geändert werden.
III. Inhalt und Form der Wahlvorschläge
- Die Wahlvorschläge sind unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften aufzustellen. Die Wahlvorschläge müssen den Bestimmungen über Inhalt und Form der Wahlvorschläge in § 16 KomWO entsprechen; die im § 16 Abs. 3 KomWO genannten Unterlagen sind den Wahlvorschlägen beizufügen.
- Formulare zum Wahlvorschlagsverfahren finden Sie auf der Internetseite des Landkreises Mittelsachsen unter: www.landkreis-mittelsachsen.de.
IV. Hinweise auf Unterstützungsunterschriften
Auf die Bestimmungen über die erforderlichen Unterstützungsunterschriften gemäß §§ 56, 38 i. V. m. § 6b Abs. 1, 3 und 4 KomWG und § 17 Abs. 6 i. V. m. Abs. 2, 3 und 4 KomWO wird ausdrücklich hingewiesen:
- Jeder Wahlvorschlag muss nach § 65 Satz 1 i. V. m. § 6b Abs. 1 Nr. 8 KomWG für die Landratswahl von mindestens 240 zum Zeitpunkt der Unterzeichnung des Wahlvorschlags Wahlberechtigten des Wahlkreises (Landkreis Mittelsachsen), die keine Bewerber des Wahlvorschlages sind, unterstützt werden (Unterstützungsunterschriften).
- Die Unterstützungsunterschriften sind von Wahlberechtigten gemäß § 56 i. V. m. § 50a KomWG bei der zuständigen Gemeindeverwaltung (Hauptwohnsitz) zu leisten. Nach Einreichung des Wahlvorschlages legt der Vorsitzende des Kreiswahlausschusses nach § 17 Abs. 6 Satz 1 KomWO für jede Gemeinde im Wahlgebiet (Landkreis Mittelsachsen) ein gesondertes Unterstützungsverzeichnis zur Auslegung in der Gemeinde/den Gemeinden an. Die Gemeinde legt dieses unverzüglich nach Übersendung durch den Vorsitzenden des Kreiswahlausschusses bis zum Ende der Einreichungsfrist für Wahlvorschläge zur Unterschriftsleistung in der nach § 1 Abs. 3 Nr. 6 KomWO bekanntgemachten Stelle aus. Wahlberechtigte können ihre Unterschrift während der allgemeinen Öffnungszeiten in der Gemeindeverwaltung leisten; am Tag des Ablaufs der Einreichungsfrist für Wahlvorschläge (7. April 2022) bis 18:00 Uhr.
- Hinweis: Wahlberechtigten, die eine Unterstützungsunterschrift leisten wollen, wird empfohlen, sich bei der zuständigen Gemeindeverwaltung (Hauptwohnsitz) über die allgemeinen Öffnungszeiten zu informieren.
Aufstellung über den Ort/die Orte der Auslegung eines Unterstützungsverzeichnisses für Wahlvorschläge zur Landratswahl am 12. Juni 2022
- Stadt Augustusburg
- Einwohnermeldeamt, Zimmer 5
- Marienberger Straße 24
- 09573 Augustusburg
-
- Gemeinde Bobritzsch-Hilbersdorf
- Hauptstraße 80
- 09627 Bobritzsch-Hilbersdorf
-
- Große Kreisstadt Brand-Erbisdorf
- Rathaus, Erdgeschoss Zimmer 103
- Markt 1
- 09618 Brand-Erbisdorf
-
- Verwaltungsgemeinschaft Burgstädt/Mühlau/Taura
- Stadt Burgstädt
- Bürgerbüro (im Rathauseingang)
- Brühl 1
- 09217 Burgstädt
-
- Gemeinde Claußnitz
- Einwohnermeldeamt, Zimmer 2
- Burgstädter Straße 52
- 09236 Claußnitz
-
- Große Kreisstadt Döbeln
- Haupt- und Personalamt
- Zimmer 102
- Obermarkt 1
- 04720 Döbeln
-
- Gemeinde Eppendorf
- Einwohnermeldewesen
- Großwaltersdorfer Straße 8
- 09575 Eppendorf
-
- Gemeinde Erlau
- Einwohnermeldeamt
- OT Crossen
- Niedercrossen 45
- 09306 Erlau
-
- Große Kreisstadt Flöha
- Zimmer A.01
- Augstusburger Straße 90
- 09557 Flöha
-
- Stadt Frankenberg/Sa.
- Stadthaus – Erdgeschoss
- Empfangsbereich
- Markt 18
- 09669 Frankenberg/Sa.
-
- Stadt Frauenstein
- Meldebehörde
- Zimmer 28-01
- Markt 28
- 09623 Frauenstein
-
- Große Kreisstadt Freiberg
- Bürgerbüro
- Zimmer 13
- Obermarkt 21
- 09599 Freiberg
-
- Stadt Geringswalde
- Sachgebiet Allgemeine Verwaltung
- Zimmer 214
- Markt 1
- 09326 Geringswalde
-
- Gemeinde Großhartmannsdorf
- Einwohnermeldeamt
- Zimmer 6
- Hauptstraße 106
- 09618 Großhartmannsdorf
-
- Stadt Großschirma
- Wahlamt/Einwohnermeldeamt
- Haus II, Zimmer EG.02
- Hauptstraße 152
- 09603 Großschirma
-
- Gemeinde Großweitzschen
- Meldeamt
- Untere Straße 4
- 04720 Großweitzschen
-
- Große Kreisstadt Hainichen
- Bürgerbüro, Zimmer 108
- Markt 1
- 09661 Hainichen
-
- Gemeinde Halsbrücke
- Rathaus
- Einwohnermeldeamt
- Zimmer 101
- Am Ernst-Thälmann-Heim 1
- 09633 Halsbrücke
-
- Stadt Hartha
- Einwohnermeldeamt
- Zimmer 0.07
- Karl-Marx-Straße 32
- 04746 Hartha
-
- Gemeinde Hartmannsdorf
- Meldebehörde – Zimmer 03
- Untere Hauptstraße 111
- 09232 Hartmannsdorf
-
- Gemeinde Königshain-Wiederau
- Zimmer 1 – Sekretariat
- Gewerbegebiet 3
- OT Wiederau
- 09306 Königshain-Wiederau
-
- Gemeinde Kriebstein
- Gemeindeamt/Sekretariat, Zimmer 5
- An der Zschopau 3
- 09648 Kriebstein
-
- Stadt Leisnig
- Rathaus
- Bürgerbüro/Einwohnermeldeamt
- Markt 1
- 04703 Leisnig
-
- Gemeinde Leubsdorf
- Sekretariat
- Marbacher Straße 2
- 09573 Leubsdorf
-
- Gemeinde Lichtenau
- Hauptverwaltung
- Zimmer 1.03 (Bürgerservice)
- Auerswalder Hauptstraße 2
- 09244 Lichtenau
-
- Verwaltungsgemeinschaft Lichtenberg/Weißenborn
- Gemeinde Lichtenberg/Erzgeb.
- Einwohnermeldeamt
- Zimmer Nr. 0.06
- Bahnhofstraße 3 A
- 09638 Lichtenberg/Erzgeb.
-
- Stadt Lunzenau
- Hauptamt
- Zimmer 207
- Karl-Marx-Straße 1
- 09328 Lunzenau
-
- Verwaltungsgemeinschaft Mittweida/Altmittweida
- Große Kreisstadt Mittweida
- Bürger- und Gästebüro
- Markt 32
- 09648 Mittweida
-
- Gemeinde Mulda/Sa.
- Hauptamt
- Zimmer 2.03
- Hauptstraße 59
- 09619 Mulda/Sa.
-
- Gemeinde Neuhausen
- Einwohnermeldeamt
- Zimmer 002 (Erdgeschoss)
- Bahnhofstraße 12
- 09544 Neuhausen/Erzgeb.
-
- Gemeinde Niederwiesa
- Einwohnermeldeamt, Zimmer 2
- Dresdner Straße 22
- 09577 Niederwiesa
-
- Gemeinde Oberschöna
- Sekretariat, Zimmer 202
- An der Hauptstraße 10
- 09600 Oberschöna
-
- Stadt Oederan
- Meldeamt (Zimmer 101)
- Gerichtsstraße 18
- 09569 Oederan
-
- Verwaltungsgemeinschaft Ostrau/Zschaitz-Ottewig
- Gemeinde Ostrau
- Bürgerbüro/Einwohnermeldeamt, EG
- Karl-Marx-Straße 8
- 04749 Ostrau
-
- Stadt Penig
- Einwohnermeldeamt
- Zimmer 210
- Markt 6
- 09322 Penig
-
- Gemeinde Rechenberg-Bienenmühle
- Sekretariat
- An der Schanze 1
- 09623 Rechenberg-Bienenmühle
-
- Gemeinde Reinsberg
- Rathaus
- Einwohnermeldeamt
- Zimmer 2
- Kirchgasse 2
- 09629 Reinsberg
-
- Verwaltungsgemeinschaft Rochlitz/Königsfeld/Seelitz/Zettlitz
- Große Kreisstadt Rochlitz
- Bürgerbüro, Zimmer 101
- Markt 1
- 09306 Rochlitz
-
- Gemeinde Rossau
- Sekretariat
- OT Niederrossau
- Hauptstraße 99
- 09661 Rossau
-
- Stadt Roßwein
- Rathaus
- Zimmer 12 (1. Etage)
- Markt 4
- 04741 Roßwein
-
- Verwaltungsgemeinschaft Sayda/Dorfchemnitz
- Stadt Sayda
- Rathaus
- Meldestelle, 1. OG, Zimmer 4
- Am Markt 1
- 09619 Sayda
-
- Gemeinde Striegistal
- Bürgerbüro
- Waldheimer Straße 13
- 09661 Striegistal
-
- Stadt Waldheim
- Bürgerbüro, Zimmer 2
- Niedermarkt 1
- 04736 Waldheim
-
- Gemeinde Wechselburg
- Sekretariat, Zimmer 2
- Bahnhofstraße 16
- 09306 Wechselburg
Wahlberechtigte, die infolge Krankheit oder ihres körperlichen Zustands die Unterzeichnung durch Erklärung vor einem Beauftragten der Verwaltung ersetzen wollen, haben dies beim Vorsitzenden des Kreiswahlausschusses spätestens am siebten Tag vor dem Ablauf der Einreichungsfrist für Wahlvorschläge (31. März 2022) schriftlich zu beantragen; dabei sind die Hinderungsgründe glaubhaft zu machen.
Ein Wahlberechtigter kann nicht mehrere Wahlvorschläge für dieselbe Wahl unterstützen (§ 6b Abs. 4 KomWG).
Hinweis: Vor dem Zutritt zu den Räumen der Stadt- und Gemeindeverwaltungen kann unter Umständen aus Gründen der Pandemiebekämpfung eine vorherige telefonische Terminvereinbarung erforderlich sein. Bitte erkundigen Sie sich diesbezüglich bei Ihrer zuständigen Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung.
3. Für die Wahl des Landrates bedarf der Wahlvorschlag einer Partei oder mitgliedschaftlich organisierten Wählervereinigung keiner Unterstützungsunterschriften (§ 6b Abs. 3 KomWG), die aufgrund eigenen Wahlvorschlags
- im Sächsischen Landtag vertreten ist oder
- seit der letzten Wahl im Kreistag des Landkreises Mittelsachsen vertreten ist.
Dies gilt entsprechend für den Wahlvorschlag einer nicht mitgliedschaftlich organisierten Wählervereinigung, wenn er von der Mehrheit der für die Wählervereinigung Gewählten, die dem Kreistag zum Zeitpunkt der Einreichung angehören, unterschrieben ist.
Informationen zum Datenschutz bei der Aufstellung von Wahlvorschlägen
Indem die Wahlbewerber im Rahmen der Aufstellungsversammlung dem Versammlungsleiter die für die Erstellung des Wahlvorschlags (Anlage 16 zur Kommunalwahlordnung) notwendigen personen-bezogenen Daten mitteilen, die Zustimmungserklärung (Anlage 17 zur Kommunalwahlordnung) und – soweit sie Bürger anderer Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sind – eine Versicherung an Eides statt gemäß § 6a Absatz 3 des Kommunalwahlgesetzes abgeben, entstehen für die den Wahlvorschlag aufstellende Partei bzw. Wählervereinigung aktive datenschutzrechtliche Hinweispflichten nach Artikel 13 der Datenschutz-Grundverordnung. Es wird empfohlen, dem Wahlbewerber im Rahmen der Aufstellungsversammlung ein standardisiertes Merkblatt entsprechend dem Musterformular 1 unter http://www.datenschutzrecht.sachsen.de/Informationspflichten.html auszuhändigen.
Dabei ist darauf hinzuweisen, dass die Zustimmungserklärung trotz einer eventuellen datenschutz-rechtlichen Geltendmachung der Berichtigung und Löschung materiell-rechtlich weiter gültig bleibt (§ 6a Absatz 2 Satz 2 KomWG).
Freiberg, den 7. Februar 2022
gez. Matthias Damm
Landrat