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11.07.2022
I. Der Kreiswahlausschuss hat in seiner öffentlichen Sitzung am 8. Juli 2022 das Ergebnis für die Wahl des Landrates am 3. Juli 2022 (zweiter Wahlgang) wie folgt festgestellt:
Zahl der Wahlberechtigten | 247.276 |
Zahl der Wähler | 90.573 |
Zahl der ungültigen Stimmen | 410 |
Zahl der insgesamt abgegebenen gültigen Stimmen | 90.163 |
Zahl der für die einzelnen Bewerber abgegebenen gültigen Stimmen in festgestellter Reihenfolge:
Name der Partei/des Einzelbewerbers (ggf. Kurzbezeichnung) | Bewerber (Familienname, Vorname) | Beruf oder Stand | PLZ und Wohnort | Stimmen |
Neubauer | Neubauer, Dirk | Bürgermeister | 09573 Augustusburg | 50.111 |
Alternative für Deutschland (AfD) | Dr. Weigand, Rolf | Mitglied des Landtages | 09603 Großschirma | 21.687 |
Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU) | Liebhauser, Sven | Oberbürgermeister | 04720 Döbeln | 18.365 |
Herr Dirk Neubauer hat die höchste Stimmenzahl auf sich vereint und ist damit als Landrat im Landkreis Mittelsachsen gewählt.
II. Gegen die Wahl kann gem. §§ 24 Abs. 2 Satz 2, 25 i. V. m. §§ 56, 38 des Kommunalwahlgesetzes (KomWG) Einspruch erhoben werden. Dieser kann von jedem Wahlberechtigten, jedem Bewerber und jeder Person, auf die bei der Wahl Stimmen entfallen sind, innerhalb zwei Wochen nach dieser öffentlichen Bekanntmachung schriftlich oder zur Niederschrift unter Angabe des Grundes bei der Rechtsaufsichtsbehörde (Landesdirektion Sachsen, Altchemnitzer Straße 41, 09120 Chemnitz, oder den Dienststellen der Landesdirektion Sachsen in Dresden, Stauffenbergallee 2, 01099 Dresden, oder in Leipzig, Braustraße 2, 04107 Leipzig) erhoben werden. Nach Ablauf der Frist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden. Der Einspruch eines Einsprechenden, der nicht die Verletzung seiner Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihm mindestens 10 Wahlberechtigte beitreten.
Freiberg, den 8. Juli 2022
gez. Matthias Damm
Landrat