Öffentliche Bekanntmachung des Landratsamtes Mittelsachsen über die Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für eine Windenergieanlage

20.10.2025

Auf der Grundlage des § 21a Abs. 1 der Neunten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über das Genehmigungsverfahren – 9. BImSchV) i. V. m. § 9 Abs. 1a des Gesetzes zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz – BImSchG) wird Folgendes öffentlich bekannt gemacht:

Das Landratsamt Mittelsachsen hat als zuständige Genehmigungsbehörde der StrockenWind GmbH & Co. KG, Strocken 22 in 04720 Großweitzschen mit Bescheid vom 24. September 2025 die immissionsschutzrechtliche Genehmigung für eine Windenergieanlage auf dem Flurstück Nr. 80/a der Gemarkung Strocken (MSN155) erteilt.

Verfügender Teil

Der verfügende Teil des Bescheides vom 24. September 2025 lautet wie folgt:

1. Die StrockenWind GmbH & Co. KG (nachstehend auch als Antragstellerin benannt) erhält auf ihren Antrag vom 23.08.2024 (inklusive der unter Abschnitt B dieser Entscheidung aufgeführten Nachträge) gemäß § 4 BImSchG i. V. m. § 1 der 4. BImSchV und der Nr. 1.6.2, Buchstabe V des Anhangs 1 der 4. BImSchV die

immissionsschutzrechtliche Genehmigung

für die Errichtung und den Betrieb einer Windenergieanlage (WEA) mit den folgenden Anlagenparametern:

Anlagennummer nach Geoportal Mittelsachsen

MSN 155

Anlagennummer lt. Antrag:

WEA-SW1

Anlagentyp:

Vestas V172

Gemarkung:

Strocken

Flurstück:

80/a

Ostwert (ETRS89/UTM-Zone 33)

360.110

Nordwert (ETRS89/UTM-Zone 33)

5.673.222

Nennleistung:

7,2 MW

Rotordurchmesser:

172,00 m

Nabenhöhe:

175,00 m

Gesamthöhe:

261,00 m

max. Schallleistungspegel:

109,0 dB(A)

2. Die Genehmigung umfasst im Detail:

  • die Errichtung und den Betrieb der vorgenannten Windenergieanlage vom Typ Vestas V172 mit einer Nennleistung von 7,2 MW
  • die Herrichtung von Fundamenten, Kranstellflächen, Turmzufahrten, Kranbetriebsflächen sowie der Montage- und Lagerflächen zuzüglich der Anbindungen an vorhandene sowie auszubauende Wege in dem in den Antragsunterlagen dargestellten Umfang (bis Anschluss an den öffentlichen Weg)

3. Eingeschlossene Entscheidungen gemäß § 13 BImSchG:                                      

3.1 Die Baugenehmigung (Az.: 1.20.1.632.20 – 24BAU1127) gemäß § 72 Abs. 1 SächsBO ist in diese Genehmigung eingeschlossen.

3.2 Die luftverkehrsrechtliche Genehmigung (Az.: 36-4055/32/82) gemäß § 15 Abs. 2 Satz 3 LuftVG zur Aufstellung entsprechend hoher Montagekräne ist in Verbindung mit den unter Abschnitt C Nr. 9.4 aufgeführten Nebenbestimmungen in diese Genehmigung eingeschlossen.

3.3 Die Messanordnung gemäß § 28 BImSchG zur Ermittlung der Geräuschimmissionen an den maßgeblichen Immissionsorten (siehe Abschnitt C Nr. 3.1.4) ist in diese Genehmigung eingeschlossen.

3.4 Den mit dem Vorhaben verbundenen Eingriffen in Natur und Landschaft wird unter Maßgabe der unter Abschnitt C Nr. 5.1.1 bis Nr. 5.1.13 angeführten Nebenbestimmungen gemäß §§ 15 und 17 BNatSchG stattgegeben.

3.5 Die Entscheidung über die Zulässigkeit des Vorhabens gemäß § 34 BNatSchG hinsichtlich der Verträglichkeit mit den Erhaltungszielen des SPA-Gebietes DE 4842 - 451 „Täler in Mittelsachsen“ ist gemäß § 23 Abs. 1 Satz 2 SächsNatSchG unter Maßgabe der unter Abschnitt C Nr. 5.1.14 bis Nr. 5.1.19 angeführten Nebenbestimmungen in diese Genehmigung eingeschlossen.

3.6 Die Entscheidung über die Zulässigkeit des Vorhabens gemäß § 34 BNatSchG hinsichtlich der Verträglichkeit mit den Erhaltungszielen des FFH-Gebietes 4842-302 „Muldentäler oberhalb des Zusammenflusses“ ist gemäß § 23 Abs. 1 Satz 2 SächsNatSchG unter Maßgabe der unter Abschnitt C Nr. 5.1.20 bis Nr. 5.1.22 angeführten Nebenbestimmungen in diese Genehmigung eingeschlossen.

4. Die Genehmigung ergeht unbeschadet der privaten Rechte Dritter.

5. Die unter Abschnitt B aufgeführten und durch das Landratsamt Mittelsachsen durchlaufend nummerierten digitalen Antragsunterlagen sind Bestandteil dieser Genehmigung. Bei unterschiedlichen Angaben im Antrag vom 23.08.2024 und in den Nachträgen/Ergänzungen vom 11.10.2024, 20.11.2024, 10.12.2024, 13.01.2025, 27.01.2025, 05.02.2025, 06.03.2025, 03.06.2025 und 10.08.2025 gelten die Angaben des jeweils zuletzt eingegangenen Nachtrages, soweit dem Bescheid nichts Anderes zu entnehmen ist.

6. Die Genehmigung ergeht unter Maßgabe der unter Abschnitt C aufgeführten Nebenbestimmungen.

7. Die Genehmigung erlischt, wenn nicht innerhalb von 3 Jahren nach ihrer Bekanntgabe mit dem Betrieb des antragsgegenständlichen Vorhabens begonnen worden ist.

8. Für die Nebenbestimmung Abschnitt C Nr. 1.2.2 (Sicherheitsleistung) wird die sofortige Vollziehung angeordnet.

9. Die Verwaltungskosten (Verwaltungsgebühr und Auslagen) des Genehmigungsverfahrens hat die StrockenWind GmbH & Co. KG zu tragen.

Im Abschnitt C des Genehmigungsbescheides hat die Genehmigungsbehörde Nebenbestimmungen festgelegt.

Rechtsbehelfsbelehrung des immissionsschutzrechtlichen Bescheides

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Landratsamt Mittelsachsen, Sitz in 09599 Freiberg, einzulegen.

Die Entscheidung wird hiermit auf Antrag gemäß § 10 Abs. 8 BImSchG i. V. m. § 21a der 9. BImSchV öffentlich bekannt gemacht.

Der gesamte Genehmigungsbescheid einschließlich der Begründung wird nach dieser Bekanntmachung für zwei Wochen, vom 29. Oktober 2025 bis einschließlich 11. November 2025 auf der Internetseite des Landratsamtes Mittelsachsen unter dem Link:

https://www.landkreis-mittelsachsen.de/das-amt/behoerden/referat-immissionsschutz.html bereitgestellt und kann dort unter dem Reiter öffentliche Bekanntmachungen/Genehmigungen abgerufen werden.

Des Weiteren kann der Genehmigungsbescheid vom 29. Oktober 2025 bis einschließlich 11. November 2025 ohne vorherige Terminvereinbarung am Hauptstandort des Landratsamtes Mittelsachsen Frauensteiner Str. 43, Raum A014 in 09599 Freiberg zu folgenden Zeiten eingesehen werden:

Montag 12:00 bis 14:00 Uhr
Dienstag 08:00 bis 11:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr
Mittwoch 12:00 bis 14:00 Uhr
Donnerstag 08:00 bis 11:00 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr
Freitag 12:00 bis 14:00 Uhr

Auf Verlangen wird eine (weitere) leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit zur Verfügung gestellt um auch den Belangen von Personen Rechnung zu tragen, die keinen oder keinen ausreichenden Zugang zum Internet haben. Die Auslegungsfrist verlängert sich hierdurch nicht. Wenden Sie sich hierzu bitte an die Genehmigungsbehörde per E-Mail an poststelle.immissionsschutz@landkreis-mittelsachsen.de, telefonisch unter 03731/799 4093 oder schriftlich an folgende Adresse: Landratsamt Mittelsachsen, Referat Immissionsschutz, Frauensteiner Straße 43, 09599 Freiberg.

Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Bescheid auch Dritten gegenüber, die keine Einwendungen erhoben haben, als zugestellt.

Die Zustellung setzt die Widerspruchsfrist in Gang.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen den hier bekannt gemachten Bescheid kann innerhalb eines Monats ab Zustellung Widerspruch beim Landratsamt Mittelsachsen, Sitz in 09599 Freiberg erhoben werden. Der Widerspruch ist binnen eines Monats nach seiner Erhebung zu begründen.

Der Widerspruch eines Dritten gegen die Zulassung einer Windenergieanlage an Land mit einer Gesamthöhe von mehr als 50 Metern hat keine aufschiebende Wirkung. Ein Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs gegen eine Zulassung einer Windenergieanlage an Land mit einer Gesamthöhe von mehr als 50 Metern nach § 80 Abs. 5 Satz 1 der VwGO kann nur innerhalb eines Monats nach der Zustellung des Bescheides (hier: Ende der Auslegungsfrist) gestellt und begründet werden (§ 63 Abs. 2 BImSchG).

Datenschutzrechtlicher Hinweis

Im Hinblick auf den Umgang mit personenbezogenen Daten im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) verweisen wir für das vorliegende Verfahren auf die datenschutzrechtliche Information nach Artikel 13 Abs. 1 und 2 DS-GVO – „Verfahren über immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftige Anlagen“ – welche unter den ergänzenden Hinweisen zum Datenschutz auf der Internetseite https://www.landkreis-mittelsachsen.de/datenschutzerklaerung/datenschutzhinweise.html  abgerufen werden kann. In der Information finden Sie u.a. auch Hinweise über Ihre Rechte als betroffene Person. Sofern gewünscht, kann diese Information auch auf schriftlichem Weg übermittelt werden. Hierzu wenden Sie sich bitte an poststelle.immissionsschutz@landkreis-mittelsachsen.de oder an das Landratsamt Mittelsachsen, Referat Immissionsschutz, Frauensteiner Straße 43, 09599 Freiberg.

Freiberg, den 17. Oktober 2025
Landratsamt Mittelsachsen

gez. Sven Krüger
Landrat