Öffentliche Bekanntmachung des Landratsamtes Mittelsachsen über die öffentliche Auslegung des Entwurfs der Rechtsverordnung zur Festsetzung des Naturschutzgebietes „Zschopautalhänge bei Lichtenwalde“ im Landkreis Mittelsachsen gemäß § 20 Abs. 2

27.09.2019

Seit erstmaliger Unterschutzstellung des Naturschutzgebietes mit Beschluss des Bezirkstages Karl-Marx-Stadt Nr. 17/87 vom 30.03.1987 haben sich die Rahmenbedingungen für das bestehende Schutzgebiet teilweise erheblich verändert. Insbesondere ergaben sich neue Erkenntnisse über die Schutzwürdigkeit einiger Flächen in und um das bestehende Naturschutzgebiet. Eine Neuausweisung des Naturschutzge-bietes (NSG) „Zschopautalhänge bei Lichtenwalde“ bereinigt einen solchen Zustand. Bei der Abgrenzung des Naturschutzgebietes  und der Aufstellung des Verordnungstextes wurde sowohl den aktuellen natürlichen als auch rechtlichen Rahmenbedingungen Rechnung getragen.

Das geplante unter Schutz zu stellende Gebiet erstreckt sich in vier getrennt liegenden Teilflächen über eine Gesamtfläche von ca.  69,71 ha auf den Gebieten der Gemeinde Niederwiesa und der Stadt Frankenberg und besteht aus den bereits als Naturschutzgebiet festgesetzten Bereichen sowie angrenzenden Erweiterungsflächen.

Der Verordnungsentwurf mit den dazugehörigen Karten  liegt bei der nachfolgend genannten unteren Naturschutzbehörde vom 13. November bis 12. Dezember 2019 einen Monat zur kostenlosen Einsichtnahme für jedermann während der angegebenen Sprechzeiten aus:

Landratsamt Mittelsachsen                                                      Dienstag und Donnerstag
Abteilung Umwelt, Forst und Landwirtschaft                            09:00 – 18:00 Uhr
Referat  Naturschutz                                                                Freitag
Zimmer A 305                                                                           09:00 – 12:00 Uhr
Leipziger Straße 4
09599 Freiberg                

Zu dem Verordnungsentwurf können während der Auslegungsfrist Bedenken und Anregungen schriftlich oder zur Niederschrift bei der oben benannten Stelle vorgebracht werden.

Die untere Naturschutzbehörde des Landratsamtes Mittelsachsen wird die fristgerecht vorgebrachten Bedenken und Anregungen prüfen und den Betroffenen das Ergebnis mitteilen.

Freiberg, den 24. September 2019

gez. Matthias Damm
Landrat          

Anlage Übersichtskarte

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