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15.02.2021
Die Gemeinde Großweitzschen plant im Ortsteil Westewitz mittels eines Bebauungsplanes ein Wohngebiet mit bis zu 16 Bauplätzen für die Errichtung von Einfamilienhäusern zu entwickeln. Vor diesem Hintergrund fasste die Gemeinde Großweitzschen den Aufstellungsbeschluss Nr. 49/18 für den Bebauungsplan „Wohngebiet Am Kirschberg“ in der öffentlichen Gemeindesratssitzung am 26. Juni 2018.
Bisher befindet sich die zu überplanende Fläche im bestehenden Landschaftsschutzgebiet „Freiberger Mulde – Zschopau“. Die Ausgliederungsfläche erstreckt sich am südöstlichen Siedlungsrand der Ortslage Westewitz und wird durch diese und die Bahnstrecke Leipzig – Döbeln eingerahmt. Im Norden grenzt das Gebiet an die vorhandene Nachbarbebauung „Am Steinbruch" und im Osten an Grünflächen und ein Waldgebiet.
Ziel der oben genannten Ausgliederungsverordnung ist es, die Genehmigungsfähigkeit der gegenwärtig in Aufstellung befindlichen städtebaulichen Satzung für den Bebauungsplan „Wohnpark Am Kirschberg“ herzustellen.
Der Verordnungsentwurf und die dazugehörigen Karten liegen bei der nachfolgend genannten unteren Naturschutzbehörde vom 24. Februar 2021 bis 23. März 2021 einen Monat zur kostenlosen Einsichtnahme für jedermann während der angegebenen Sprechzeiten aus:
Landratsamt Mittelsachsen Abteilung Umwelt, Forst und Landwirtschaft Referat Naturschutz Zimmer A 305 Leipziger Straße 4 09599 Freiberg | Dienstag und Donnerstag 09:00 – 18:00 Uhr Freitag 09:00 – 12:00 Uhr |
Aufgrund der aktuellen Corona-Lage ist die Einsichtnahme ausschließlich nach vorheriger telefonischer Terminabsprache unter 03731/799 4161 oder 03731/799 4015 möglich.
Die zur Auslegung bestimmten Unterlagen stehen während des Auslegungszeitraumes im Internet unter der Adresse www.landkreis-mittelsachsen.de und dort unter dem Link „Neuigkeiten“, „Auslegungsunterlagen“, zur Information, Einsichtnahme und zum Abruf (Download) bereit.
Zu dem Verordnungsentwurf können während der Auslegungsfrist Bedenken und Anregungen schriftlich oder zur Niederschrift bei der oben benannten Stelle vorgebracht werden. Um Bedenken und Anregungen zur Niederschrift vorzubringen, ist eine Terminvereinbarung zwingend erforderlich. Bitte nutzen Sie dafür die oben genannten Telefonnummern.
Die untere Naturschutzbehörde des Landratsamtes Mittelsachsen wird die fristgerecht vorgebrachten Bedenken und Anregungen prüfen und den Betroffenen das Ergebnis mitteilen.
Freiberg, den 21.01.2021
gez. Matthias Damm
Landrat
► Anlagen (stehen nur im Auslegungszeitraum vom 24. Februar bis 23. März 2021 zur Verfügung)