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21.03.2025
Die Untere Naturschutzbehörde des Landratsamtes Mittelsachsen beabsichtigt im Einvernehmen mit der Unteren Naturschutzbehörde des Landratsamtes Erzgebirgskreis das Landschaftsschutzgebiet (LSG) „Südliches Flöhatal und Mortelgrund“ nach § 26 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) auszuweisen.
Das unter Schutz zu stellende Gebiet erstreckt sich über eine Gesamtfläche von ca. 7.593 ha in den Landkreisen Mittelsachsen und Erzgebirgskreis und befindet sich innerhalb der Grenzen des Naturparkes „Erzgebirge/Vogtland“. Das aus einem Wald-Offenland-Mosaik bestehende Gebiet umfasst einen vielfältig strukturierten Naturausschnitt, welcher durch die Flüsse Flöha und Schweinitz gegliedert sowie durch eine historisch gewachsene, vielfältige Kulturlandschaft geprägt wird.
Der Verordnungsentwurf und die dazugehörigen Karten liegen nach dieser Bekanntmachung in der Zeit
vom 17. April 2025 bis 16. Mai 2025
einen Monat lang zur kostenlosen Einsichtnahme für jedermann an folgenden Stellen aus:
Landratsamt Mittelsachsen, Untere Naturschutzbehörde, Leipziger Straße 4 in 09599 Freiberg, Zimmer A-304:
Montag 8:00 – 12:00 Uhr
Dienstag 9:00 – 18:00 Uhr
Mittwoch nach Terminvereinbarung
Donnerstag 9:00 – 16:00 Uhr
Freitag nach Terminvereinbarung
Es wird um vorherige Terminabsprache unter der Telefonnummer 03731/799 4161 gebeten.
Landratsamt Erzgebirgskreis, Untere Naturschutzbehörde, Schillerlinde 6 in 09496 Marienberg, Zimmer 235:
Montag 8:00 – 12:00 Uhr
Dienstag 8:00 – 18:00 Uhr
Donnerstag 8:00 – 16:00 Uhr
Freitag 8:00 – 12:00 Uhr
Es wird um vorherige Terminabsprache unter den Telefonnummern 03735 601 6202/-6206 gebeten.
Landratsamt Erzgebirgskreis, Untere Naturschutzbehörde, Wettinerstraße 61 in 08280 Aue, Zimmer 300:
Montag 8:00 – 12:00 Uhr
Dienstag 8:00 – 18:00 Uhr
Donnerstag 8:00 – 16:00 Uhr
Freitag 8:00 – 12:00 Uhr
Es wird um vorherige Terminabsprache unter den Telefonnummern 03735 601 6202/-6206 gebeten.
Die zur Auslegung bestimmten Unterlagen können während des Auslegungszeitraumes zusätzlich auf der Internetseite des Landratsamtes Mittelsachsen unter folgendem Link eingesehen werden:
https://www.landkreis-mittelsachsen.de/das-amt/neuigkeiten/information-zu-unterlagen-amtsblatt.html
Zu dem Verordnungsentwurf können während der Auslegungsfrist Bedenken und Anregungen schriftlich oder zur Niederschrift, wobei eine Terminvereinbarung zwingend erforderlich ist, bei den oben benannten Stellen vorgebracht werden.
Die untere Naturschutzbehörde des Landratsamtes Mittelsachsen wird die fristgerecht vorgebrachten Bedenken und Anregungen prüfen und den Betroffenen das Ergebnis mitteilen.
Freiberg, den 21. Februar 2025
gez. Dr. Lothar Beier
Erster Beigeordneter des Landkreises Mittelsachsen
Hinweis zur Ausfertigung:
Der Erste Beigeordnete unterzeichnet dieses Dokument in der Rechtsstellung des Landrates (§ 47 Abs. 1 SächsLKrO), da die Position des Landrates derzeit unbesetzt ist.
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