Öffentliche Bekanntmachung des Landratsamtes Mittelsachsen zur Umstufung einer Straße in der Stadt Mittweida vom 10. Juni 2022

17.06.2022

Auf der Grundlage von § 7 Abs. 3 Satz 3 des Straßengesetztes für den Freistaat Sachsen (Sächsisches Straßengesetz -SächsStrG) vom 21. Januar 1993 (SächsGVBl. S. 93), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20. August 2019 (SächsGVBl. S. 762; 2020 S. 29) verfügt das Landratsamt Mittelsachsen als Untere Straßenaufsichtsbehörde die Umstufung folgender Straße:      

1. Straßenbeschreibung

  • Beschränkt-öffentlicher Weg lfd. Nr. 75 „Untere Dorfstraße“
  • verlaufend in den Gemarkungen Frankenau und Oberthalheim                         
  • Anfangspunkt: Topfseifersdorfer Straße (K 8250); NK 45620017
  • Endpunkt: Querweg; NK 45630030
  • Widmungsbeschränkungen: keine
  • Länge: 1,872 km

2. Verfügung

Die unter Nr. 1 näher bezeichnete Straße wird mit Wirkung vom 20.06.2022 zur Ortsstraße aufgestuft. Träger der Straßenbaulast ist die Stadt Mittweida.

3. Einsichtnahme/Bekanntmachungszeitpunkt

Die vollständige Umstufungsverfügung kann während der Dienstzeiten in der Stadtverwaltung Mittweida, Markt 32, 09648 Mittweida beziehungsweise im Landratsamt Mittelsachsen, Abteilung Straßen, Ref. 21.2 Straßenbetriebsdienst und Bauwerksverwaltung, Sitz: Gabelsberger Straße 14, 09661 Hainichen eingesehen werden. Die Umstufungsverfügung gilt zwei Wochen nach deren Bekanntmachung im elektronischen Amtsblatt des Landkreises Mittelsachsen gegenüber der Allgemeinheit als bekanntgegeben. Für Beteiligte, denen die Umstufungsverfügung auf andere Weise, zum Beispiel mittels Postzustellungsurkunde, Empfangsbekenntnis oder durch eingeschriebenen Brief zugestellt wurde, gilt dagegen die Bekanntgabe mit der Zustellung als bewirkt.

4. Rechtsbehelfsbelehrung             

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Landratsamt Mittelsachsen, Sitz in 09599 Freiberg, einzulegen. 

Die Schriftform kann durch die elektronische Form ersetzt werden. In diesem Fall ist das elektronische Dokument mit einer qualifizierten elektronischen Signatur zu versehen. Die Signierung mit einem Pseudonym, das die Identifizierung des Signaturschlüsselinhabers nicht ermöglicht, ist nicht zulässig.

Die Zugangseröffnung für elektronische Übermittlung erfolgt über die E-Mail-Adresse egov@landkreis-mittelsachsen.de.    

Der Widerspruch kann auch durch DE-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach dem DE-Mail-Gesetz erhoben werden. Die DE-Mail-Adresse lautet: post@landkreis-mittelsachsen.de-mail.de.

Hinweis:

Weitere Einzelheiten zur elektronischen Kommunikation sind auf der Internetseite des Landkreises Mittelsachsen unter www.landkreis-mittelsachsen.de/e-kommunikation.html zu finden.

Hainichen, 10. Juni 2022

gez. Dirk Schlimper                                                                    Siegel
Referatsleiter
Straßenbetriebsdienst und Bauwerksverwaltung