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30.07.2026
Auf Grundlage des § 21a Abs. 1 der Neunten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über das Genehmigungsverfahren – 9. BImSchV) i. V. m. §§ 19 Abs. 3 und 10 Abs. 8 Sätze 2 und 3 des Gesetzes zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz – BImSchG) wird Folgendes öffentlich bekannt gemacht:
Das Landratsamt Mittelsachsen als zuständige Genehmigungsbehörde hat der Fa. Harmony Energy BESS 123 FND GmbH, Oberanger 44 in 80331 München mit Bescheid vom 15. Juli 2026 (Az. 1.23.5-16.11-0204-2025/328958) die immissionsschutzrechtliche Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb einer Elektroumspannanlage mit 380 kV am Standort in 09600 Oberschöna/ OT Wegefarth, Hainichener Straße, auf den Flurstücken Nr. 97/3 und 289/1 der Gemarkung Wegefarth erteilt.
Der verfügende Teil des Bescheides vom 15. Juli 2026 lautet wie folgt:
1.1
Die Fa. Harmony Energy BESS 123 FND GmbH (nachstehend auch als Antragstellerin benannt) erhält auf ihren Antrag vom 22.12.2025 (inklusive der unter Abschnitt B dieser Entscheidung aufgeführten Nachträge) gemäß § 4 BImSchG i. V. m. § 1 der 4. BImSchV und der Nr. 1.8, Buchstabe V des Anhangs 1 der 4. BImSchV die
für die Errichtung und den Betrieb einer Elektroumspannanlage mit 380 kV, im Nachfolgenden auch als Anlage genannt, am Standort in 09600 Oberschöna/ Wegefahrt, Hainichener Straße, auf den Flurstücken Nr. 97/3 und 289/1 der Gemarkung Wegefarth.
1.2
Die Genehmigung umfasst im Detail die Errichtung und Inbetriebnahme der nachfolgenden Betriebsgruppen:
a) eine Elektroumspannanlage mit einer Oberspannung von 380 kV:
b) eine Anlage zur Netzersatzanlage:
c) weitere, zum Betrieb notwendige Betriebseinheiten:
d) erdgebundene 380-kV-Trasse zum Netzanschluss
e) Errichtung einer Zufahrtsstraße (Anbindung zur Hainichener Straße) zur Sicherstellung der Erschließung des Vorhabengrundstückes (vgl. Abschnitt A Ziffer 3.1 - Vereinigungsbaulast)
Hinweis: Die Errichtung einer unmittelbar angrenzenden Batteriegroßspeicheranlage ist hier nicht antragsgegenständlich, sondern in einem separaten Baugenehmigungsverfahren beantragt worden.
Der Genehmigung liegen die unter Abschnitt B aufgeführten digitalen sowie durchnummerierten Antragsunterlagen zugrunde, deren Inhalt zum Bestandteil dieses Bescheides erklärt wird.
Die Elektroumspannanlage ist nach den in Abschnitt B aufgeführten Antragsunterlagen und soweit in dieser Genehmigung in den Abschnitten A und C nichts Anderes bestimmt ist, unter Beachtung des Standes der Technik und unter Einhaltung der in Abschnitt C aufgeführten Nebenbestimmungen zu errichten und zu betreiben. Bei unterschiedlichen Angaben im Antrag vom 22.12.2025 und den Nachträgen vom 27.03.2026, 26.05.2026 und 25.06.2026 gelten die Angaben des jeweils letzten Nachtrages, soweit in diesem Bescheid nichts Anderes zu entnehmen ist.
3.1
Die Baugenehmigung für die Errichtung und den Betrieb der Elektroumspannanlage (Az.: 1.20.1.632.20-25BAU1569) einschließlich aller Nebenanlagen (vgl. Abschnitt A Ziffer 1.2) gemäß § 59 i. V. m. § 72 Abs. 1 SächsBO ist in Verbindung mit den unter Abschnitt C Nr. 1.2 und 2.2.3 aufgeführten Nebenbestimmungen in diese Genehmigung miteingeschlossen. Die erforderlichen Baulasten für Rückbau, Abstandsflächen sowie Geh- und Fahrtrechte und Kompensation treten der Baugenehmigung als Bestandteile hinzu.
3.2
Den mit dem Vorhaben verbundene Eingriffe in Natur und Landschaft wird i. V. m. den unter Abschnitt C Ziffer 1.4 sowie 6.1 bis 6.5 aufgeführten Nebenbestimmungen stattgegeben.
4.1
Die Genehmigung erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach ihrer Bekanntgabe mit dem Betrieb des antragsgegenständlichen Vorhabens begonnen worden ist.
4.2
Diese Genehmigung erlischt, wenn im Falle eines Rechtsnachfolgerwechsels die Sicherheitsleistung unter Abschnitt C Ziffer 1.2.1 dieses Bescheides nicht durch den Rechtsnachfolger übernommen oder eine vereinbarte Sicherheitsleistung in der von der Genehmigungsbehörde anerkannten Art in der unter Ziffer 1.2.1 festgesetzten Höhe vorgelegt wird.
Der Genehmigungsinhaber verpflichtet sich damit, solange das Sicherungsmittel vorzuhalten, wie im Falle eines Betreiberwechsels eine neue auf den Rechtsnachfolger laufende Sicherheitsleistung vorgelegt wird.
Für die Nebenbestimmung (Bedingung) unter Abschnitt C Ziffer 1.2.1 (Sicherheitsleistung) dieses Bescheides wird die sofortige Vollziehung angeordnet.
6.1
Die Verwaltungskosten (Verwaltungsgebühr und Auslagen) des Genehmigungsverfahrens hat die Fa. Harmony Energy GmbH BESS 123 FND GmbH zu tragen.
Nebenbestimmungen
In Abschnitt C des Genehmigungsbescheides vom 15. Juli 2026 hat die Genehmigungsbehörde allgemeine Inhalts- und Nebenbestimmungen sowie Nebenbestimmungen zu den Bereichen Immissionsschutz, Wasserecht, Abfallrecht und Bodenschutz, Arbeitsschutz, Baurecht, Naturschutz, Denkmalschutz, Archäologie sowie zum Schutz der ansässigen Energieversorgungseinrichtung festgelegt.
Rechtsbehelfsbelehrung des Genehmigungsbescheides
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats Widerspruch beim Landratsamt Mittelsachsen, Sitz in 09599 Freiberg erhoben werden.
Die Entscheidung wird hiermit auf Antrag gemäß § 19 Abs. 3 BImSchG i. V. m. § 10 Abs. 8 BImSchG und § 21a Abs. 1 der 9. BImSchV öffentlich bekannt gemacht.
Der gesamte Genehmigungsbescheid einschließlich der Begründung wird nach dieser Bekanntmachung für zwei Wochen, vom 05. August 2026 bis einschließlich 18. August 2026 auf der Internetseite des Landratsamtes Mittelsachsen unter dem Link:https://www.landkreis-mittelsachsen.de/das-amt/behoerden/referat-immissionsschutz.html bereitgestellt und kann dort unter dem Reiter öffentliche Bekanntmachungen/Genehmigungen abgerufen werden.
Auf Verlangen wird eine leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit zur Verfügung gestellt um auch den Belangen von Personen Rechnung zu tragen, die keinen oder keinen ausreichenden Zugang zum Internet haben. Die Auslegungsfrist verlängert sich hierdurch nicht. Wenden Sie sich hierzu bitte an die Genehmigungsbehörde per E-Mail an poststelle.immissionsschutz@landkreis-mittelsachsen.de, telefonisch unter 03731 799-4046 oder schriftlich an folgende Adresse: Landratsamt Mittelsachsen, Referat Immissionsschutz, Frauensteiner Straße 43, 09599 Freiberg.
Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Bescheid Dritten gegenüber als zugestellt.
Die Zustellung setzt die Widerspruchsfrist in Gang.
Rechtsbehelfsbelehrung für Dritte
Gegen den hier bekannt gemachten Bescheid kann innerhalb eines Monats Widerspruch beim Landratsamt Mittelsachsen, Sitz in 09599 Freiberg erhoben werden. Der Widerspruch ist binnen eines Monats nach seiner Erhebung zu begründen.
Datenschutzrechtlicher Hinweise
Im Hinblick auf den Umgang mit personenbezogenen Daten im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung verweisen wir für das vorliegende Verfahren auf die datenschutzrechtliche Information nach Artikel 13 Absatz 1 und 2 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) – „Verfahren über immissionsschutzrechtliche genehmigungsbedürftige Anlagen“- welche unter den ergänzenden Hinweisen zum Datenschutz auf der Internetseite (https://www.landkreis-mittelsachsen.de/das-amt/behoerden/referat-immissionsschutz.html) abgerufen werden kann. In der Information finden Sie u. a. Hinweise über Recht als betroffene Person. Sofern gewünscht, kann diese Information auch auf schriftlichem Weg übermittelt werden. Hierzu wenden Sie sich bitte an poststelle.immissionsschutz@landkreis-mittelsachsen.de oder an das Landratsamt Mittelsachsen, Referat Immissionsschutz, Frauensteiner Straße 43, 09599 Freiberg.
Freiberg, den 28.07.2026
Landratsamt Mittelsachsen
gez. Sven Krüger
Landrat (Siegel)
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