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21.01.2026
Auf der Grundlage des § 21a Abs. 1 der Neunten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über das Genehmigungsverfahren – 9. BImSchV) i. V. m. § 9 Abs. 1a des Gesetzes zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz – BImSchG) wird Folgendes öffentlich bekannt gemacht:
Das Landratsamt Mittelsachsen hat als zuständige Genehmigungsbehörde der Windpark Langenstriegis-Bockendorf GmbH & Co. KG, Am Steinberg 7 in 09603 Großschirma mit Bescheid vom 17. Dezember 2025 die immissionsschutzrechtliche Genehmigung gemäß § 4 BImSchG für die Errichtung und den Betrieb einer Windkraftanlage (Anlage nach Nr. 1.6 (V) des Anhangs 1 der 4. BImSchV) auf dem Flurstück 363 der Gemarkung Langenstriegis (09669 Frankenberg) sowie die Genehmigung der Änderung der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung gemäß § 16 BImSchG der Windpark Langenstriegis-Bockendorf GmbH & Co. KG für die Errichtung und den Betrieb von 3 Windkraftanlagen auf den Flurstücken 230/9 und 215/1 der Gemarkung Langenstriegis (09669 Frankenberg) und dem Flurstück 177 der Gemarkung Bockendorf (09661 Hainichen) vom 22.03.2024 in der Fassung vom 17.01.2025 erteilt.
Verfügender Teil
Der verfügende Teil des Bescheides vom 17. Dezember 2025 lautet wie folgt:
1. Errichtung und Betrieb der WEA 4:
Die Windpark Langenstriegis-Bockendorf GmbH & Co. KG (nachstehend auch als Antragstellerin benannt) erhält auf ihren Antrag vom 07.10.2024 (inklusive der unter Abschnitt B dieser Entscheidung aufgeführten Nachträge) gemäß § 4 BImSchG i. V. m. § 1 der 4. BImSchV und der Nr. 1.6.2, Buchstabe V des Anhangs 1 der 4. BImSchV die
Immissionsschutzrechtliche Genehmigung
für die Errichtung und den Betrieb einer Windkraftanlage mit folgenden Anlagenparametern:
| Anlagennummer nach Geoportal Mittelsachsen | MSN135 |
| Anlagennummer lt. Antrag: | WEA 4 |
| Anlagentyp: | Enercon E175 EP5 |
| Gemarkung: | Langenstriegis |
| Flurstück: | 363 |
| Ostwert (ETRS89/UTM-Zone 33) | 369.152 |
| Nordwert (ETRS89/UTM-Zone 33) | 5.641.776 |
| Nennleistung: | 6,0 MW |
| Rotordurchmesser: | 175,00 m |
| Nabenhöhe: | 162,00 m |
| Gesamthöhe: | 249,50 m |
| deklarierter Schallleistungspegel: | 106,5 dB(A) |
Die Genehmigung umfasst auch die Herstellung von Fundamenten, Kranstellflächen, Turmzufahrten, Kranbetriebsflächen sowie der Montage- und Lagerflächen zuzüglich der Anbindungen an vorhandene sowie auszubauende Wege in dem in den Antragsunterlagen dargestellten Umfang über die Flurstücke 365, 364 und 788 der Gemarkung Langenstriegis hin zum Wirtschaftsweg auf dem Flurstück 799 der Gemarkung Langenstriegis.
1.2. Eingeschlossene Entscheidungen:
2. Änderungen an den WEA 1 bis 3:
2.1. Die mit der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung gemäß § 4 BImSchG vom 22.03.2024 in Form der Entscheidung gemäß § 16b Abs. 7 BImSchG vom 17.01.2025 für die Windkraftanlagen 1 bis 3 zugelassenen Fundamente, Kranstellflächen, Turmzufahrten, Kranbetriebsflächen sowie Lager- und Betriebsflächen werden in dem in den Antragsunterlagen vom 07.10.2024 (incl. Nachträgen) dargestellten Umfang geändert.
2.2. Eingeschlossene Entscheidungen:
3. Diese Genehmigung ergeht unbeschadet der privaten Rechte Dritter.
4. Die unter Abschnitt B aufgeführten Antragsunterlagen sind Bestandteil dieser Genehmigung. Bei unterschiedlichen Angaben im Antrag vom 07.10.2024 sowie den Nachreichungen vom 06.12.2024, 23.01.2025, 29.01.2025, 13.02.2025, 25.03.2025, 09.04.2025, 14.04.2025, 29.04.2025, 08.05.2025, 09.05.2025, 09.09.2025, 03.11.2025, 05.11.2025, 04.12.2025 und 05.12.2025 gelten die Angaben des jeweils letzten Nachtrages.
5. Die Genehmigung ergeht unter Maßgabe der unter Abschnitt C aufgeführten Nebenbestimmungen.
6. Die Genehmigung erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach ihrer Bekanntgabe mit dem Betrieb des antragsgegenständlichen Vorhabens begonnen worden ist.
7. Die Verwaltungskosten (Verwaltungsgebühr und Auslagen) des Genehmigungsverfahrens hat die Windpark Langenstriegis-Bockendorf GmbH & Co. KG zu tragen.
Im Abschnitt C des Genehmigungsbescheides hat die Genehmigungsbehörde Nebenbestimmungen festgelegt, unter anderem zum Lärm-, Arten- und Brandschutz.
Rechtsbehelfsbelehrung des immissionsschutzrechtlichen Bescheides
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Landratsamt Mittelsachsen, Sitz in 09599 Freiberg, einzulegen.
Die Entscheidung wird hiermit auf Antrag gemäß § 10 Abs. 8 BImSchG i. V. m. § 21a der 9. BImSchV öffentlich bekannt gemacht.
Der gesamte Genehmigungsbescheid einschließlich der Begründung wird nach dieser Bekanntmachung für zwei Wochen, vom 04. Februar 2026 bis einschließlich 17. Februar 2026 auf der Internetseite des Landratsamtes Mittelsachsen unter dem Link:
https://www.landkreis-mittelsachsen.de/das-amt/behoerden/referat-immissionsschutz.html bereitgestellt und kann dort unter dem Reiter öffentliche Bekanntmachungen/Genehmigungen abgerufen werden.
Des Weiteren kann der Genehmigungsbescheid vom 04. Februar 2026 bis einschließlich 17. Februar 2026 ohne vorherige Terminvereinbarung am Hauptstandort des Landratsamtes Mittelsachsen Frauensteiner Str. 43, Raum A014 in 09599 Freiberg zu folgenden Zeiten eingesehen werden:
Montag 12:00 bis 14:00 Uhr
Dienstag 08:00 bis 11:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr
Mittwoch 12:00 bis 14:00 Uhr
Donnerstag 08:00 bis 11:00 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr
Freitag 12:00 bis 14:00 Uhr
Auf Verlangen wird eine leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit zur Verfügung gestellt um auch den Belangen von Personen Rechnung zu tragen, die keinen oder keinen ausreichenden Zugang zum Internet haben. Die Auslegungsfrist verlängert sich hierdurch nicht. Wenden Sie sich hierzu bitte an die Genehmigungsbehörde per E-Mail an poststelle.immissionsschutz@landkreis-mittelsachsen.de, telefonisch unter 03731/799 4093 oder schriftlich an folgende Adresse: Landratsamt Mittelsachsen, Referat Immissionsschutz, Frauensteiner Straße 43, 09599 Freiberg.
Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Bescheid Dritten gegenüber als zugestellt.
Die Zustellung setzt die Widerspruchsfrist in Gang.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen den hier bekannt gemachten Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Zustellung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Landratsamt Mittelsachsen, Sitz in 09599 Freiberg einzulegen. Der Widerspruch ist binnen eines Monats nach seiner Erhebung zu begründen.
Der Widerspruch eines Dritten gegen die Zulassung einer Windenergieanlage an Land mit einer Gesamthöhe von mehr als 50 Metern hat keine aufschiebende Wirkung.
Ein Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs gegen eine Zulassung einer Windenergieanlage an Land mit einer Gesamthöhe von mehr als 50 Metern nach § 80 Abs. 5 Satz 1 der VwGO kann nur innerhalb eines Monats nach der Zustellung des Bescheides (hier: Ende der Auslegungsfrist) gestellt und begründet werden (§ 63 Abs. 2 BImSchG).
Datenschutzrechtlicher Hinweis
Im Hinblick auf den Umgang mit personenbezogenen Daten im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) verweisen wir für das vorliegende Verfahren auf die datenschutzrechtliche Information nach Artikel 13 Abs. 1 und 2 DS-GVO – „Verfahren über immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftige Anlagen“ – welche unter den ergänzenden Hinweisen zum Datenschutz auf der Internetseite www.landkreis-mittelsachsen.de/das-amt/behoerden/referat-immissionsschutz.html abgerufen werden kann. In der Information finden Sie u.a. auch Hinweise über Ihre Rechte als betroffene Person. Sofern gewünscht, kann diese Information auch auf schriftlichem Weg übermittelt werden. Hierzu wenden Sie sich bitte an poststelle.immissionsschutz@landkreis-mittelsachsen.de oder an das Landratsamt Mittelsachsen, Referat Immissionsschutz, Frauensteiner Straße 43, 09599 Freiberg.
Freiberg, den 14. Januar 2026
Landratsamt Mittelsachsen
gez. Sven Krüger
Landrat