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26.04.2024
Gemäß § 21a Abs. 1 der Neunten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über das Genehmigungsverfahren - 9. BImSchV) i. V. m. § 10 Abs. 8 Satz 2 und 3 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) wird Folgendes bekannt gegeben:
Das Landratsamt Mittelsachsen als untere Immissionsschutzbehörde hat der Sabowind GmbH, Frauensteiner Str. 118, 09599 Freiberg mit Bescheid vom 30.11.2023 die immissionsschutzrechtliche Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb von 2 Windenergieanlagen (Nordex N 149-5.7) auf den Flurstücken 164/1 und 153 der Gemarkung Cunnersdorf erteilt.
Im Bescheid des Landratsamtes Mittelsachsen vom 30.11.2023 wird Folgendes verfügt:
1. Die Sabowind GmbH (nachstehend auch als Antragstellerin benannt) erhält auf ihren Antrag vom 05.12.2022 (inklusive der unter Abschnitt B dieser Entscheidung aufgeführten Nachträge) gemäß § 4 BImSchG i. V. m. § 1 der 4. BImSchV und der Nr. 1.6.2, Buchstabe V des Anhangs 1 der 4. BImSchV die
für die Errichtung und den Betrieb zweier Windenergieanlagen (WEA) mit den folgenden Anlagenparametern:
Anlagennummer nach Geoportal Mittelsachsen | MSN 137 | MSN 138 |
Anlagennummer lt. Antrag: | WEA 4 | WEA 5 |
Anlagentyp: | Nordex N149-5.7 | Nordex N149-5.7 |
Gemarkung: | Cunnersdorf | Cunnersdorf |
Flurstück: | 164/1 | 153 |
Ostwert (ETRS89/UTM-Zone 33) | 368.712 | 369.054 |
Nordwert (ETRS89/UTM-Zone 33) | 5.645.273 | 5.645.115 |
Nennleistung: | 5,7 MW | 5,7 MW |
Rotordurchmesser: | 149,00 m | 149,00 m |
Nabenhöhe: | 164,00 m | 164,00 m |
Gesamthöhe: | 239,00 m | 239,00 m |
max. Schallleistungspegel: | 107,3 dB(A) | 107,3 dB(A) |
2. Die Genehmigung umfasst im Detail:
3. Eingeschlossene Entscheidungen gemäß § 13 BImSchG:
Die Baugenehmigung Az. 22BAU2003 nach § 72 SächsBO ist in Verbindung mit den unter Abschnitt C aufgeführten Nebenbestimmungen in diese Genehmigung eingeschlossen.
Die luftverkehrsrechtliche Genehmigung Az. 36-4055/32/64 gemäß § 15 Abs. 2 Satz 3 LuftVG zur Aufstellung entsprechend hoher Montagekräne ist in Verbindung mit den unter Abschnitt C aufgeführten Nebenbestimmungen in diese Entscheidung eingeschlossen.
Die Messanordnung nach § 28 i. V. m. § 26 BImSchG zum Nachweis eines genehmigungskonformen Betriebs beider Anlagen dahingehend, dass die messtechnisch bestimmten Oktavschallleistungspegel der Windgeschwindigkeitsklassen (Wind-BIN) mit dem höchsten gemessenen Summenschallleistungspegel entsprechend der unter Abschnitt C festgelegten Werte nicht überschreiten.
Den mit dem Vorhaben verbundenen Eingriffen in Natur und Landschaft wird unter Maßgabe der unter Abschnitt C angeführten Nebenbestimmungen gemäß §§ 15 und 17 BNatSchG stattgegeben.
4. Diese Genehmigung ergeht unbeschadet der privaten Rechte Dritter.
5. Die unter Abschnitt B aufgeführten und mit Genehmigungsvermerk (Dienstsiegel des Landratsamtes Mittelsachsen) versehenen Antragsunterlagen sind Bestandteil dieser Genehmigung.
Bei unterschiedlichen Angaben im Antrag vom 05.12.2022 und den Nachreichungen/Ergänzungen vom 15.12.2022, 17.04.2023, 25.04.23, 02.06.23, 09.06.23, 28.06.23, 13.07.23, 19.07.23, 17.08.23, 01.09.23, 18.09.2023 und 01.11.2023 gelten die Angaben des jeweils letzten Nachtrages.
6. Die Genehmigung ergeht unter Maßgabe der unter Abschnitt C aufgeführten Nebenbestimmungen.
7. Die Genehmigung erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach ihrer Bekanntgabe mit dem Betrieb des antragsgegenständlichen Vorhabens begonnen worden ist.
8. Die Verwaltungskosten (Verwaltungsgebühr und Auslagen) des Genehmigungsverfahrens hat die Sabowind GmbH zu tragen.
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Landratsamt Mittelsachsen, Sitz in 09599 Freiberg, einzulegen.
Die Schriftform kann durch die elektronische Form ersetzt werden. In diesem Fall ist das elektronische Dokument mit einer qualifizierten elektronischen Signatur zu versehen. Die Signierung mit einem Pseudonym, das die Identifizierung des Signaturschlüsselinhabers nicht ermöglicht, ist nicht zulässig.
Die Zugangseröffnung für elektronische Übermittlung erfolgt über die E-Mail-Adresse egov@landkreis-mittelsachsen.de.
Der Widerspruch kann auch durch DE-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach dem DE-Mail-Gesetz erhoben werden. Die DE-Mail-Adresse lautet: post@landkreis-mittelsachsen.de-mail.de
Hinweis:
Weitere Einzelheiten zur elektronischen Kommunikation sind auf der Internetseite des Landkreises Mittelsachsen unter www.landkreis-mittelsachsen.de/e-kommunikation.html zu finden.
Im Abschnitt C des Genehmigungsbescheides vom 30.11.2023 hat die Genehmigungsbehörde allgemeine Inhalts- und Nebenbestimmungen sowie Nebenbestimmungen zu den Bereichen Immissionsschutz, Baurecht, Denkmalschutz, Naturschutz, Abfallrecht und Bodenschutz, Wasserrecht Brandschutz, Luftverkehrsrecht, Arbeitsschutz und Anlagensicherheit festgelegt. Der gesamte Genehmigungsbescheid, einschließlich der Begründung, liegt nach dieser Bekanntmachung für zwei Wochen in der Zeit
vom 14.05.2024 bis einschließlich 27.05.2024
an folgender Stelle zur Einsicht aus:
Landratsamt Mittelsachsen, Außenstelle Leipziger Straße 4 in 09599 Freiberg, Zimmer V-204:
Montag 8:00 – 12:00 Uhr
Dienstag 9:00 – 18:00 Uhr
Mittwoch nach Terminvereinbarung
Donnerstag 9:00 – 16:00 Uhr
Freitag nach Terminvereinbarung.
er Genehmigungsbescheid wird im Zeitraum vom 14.05.2024 bis einschließlich 27.05.2024 außerdem auf der Website des Landratsamtes Mittelsachsen unter dem Link https://www.landkreis-mittelsachsen.de/das-amt/behoerden/referat-immissionsschutz.html bereitgestellt und kann dort unter dem Reiter öffentliche Bekanntmachungen/Genehmigungen abgerufen werden.
Für Terminvereinbarungen zur Einsichtnahme im Landratsamt Mittelsachsen wenden Sie sich bitte an: poststelle.immissionsschutz@landkreis-mittelsachsen.de oder telefonisch an die 03731 799-4055.
Aktuelle Hinweise zum Besucherverkehr des Landratsamtes Mittelsachsen finden Sie auf unserer Internetseite unter: https://www.landkreis-mittelsachsen.de/das-amt/kontakt/oeffnungszeiten.html
Diese Bekanntmachung wird zudem im Internet (https://www.landkreis-mittelsachsen.de/das-amt/buergerservice/anlagengenehmigungen-nach-bimschg.html) veröffentlicht.
Der Genehmigungsbescheid gilt mit dem Ende der oben genannten Auslegungsfrist als zugestellt.
Sie können gegen diese Genehmigung Widerspruch einlegen. Für Widersprüche gilt die oben angeführte Rechtsbehelfsbelehrung.
Datenschutzrechtlicher Hinweis:
Im Hinblick auf den Umgang mit personenbezogenen Daten im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung verweisen wir für das vorliegende Verfahren auf die datenschutzrechtliche Information nach Artikel 13 Absatz 1 und 2 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) – „Verfahren über immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftige Anlagen“ – welche unter den ergänzenden Hinweisen zum Datenschutz auf der Internetseite https://www.landkreis-mittelsachsen.de/datenschutzerklaerung/datenschutzhinweise.html abgerufen werden kann.
In der Information finden Sie u. a. auch Hinweise über Ihre Rechte als betroffene Person.
Sofern Sie es wünschen, kann Ihnen diese Information auch auf schriftlichen Weg übermittelt werden. Hierzu wenden Sie sich bitte an postelle.immissionsschutz@landkreis-mittelsachsen.de oder Landratsamt Mittelsachsen, Referat Immissionsschutz, Frauensteiner Str. 43, 09599 Freiberg.
Freiberg, den 16. April 2024
Landratsamt Mittelsachsen
gez. Dirk Neubauer
Landrat