Öffentliche Zustellung des Landratsamtes Mittelsachsen


Ingo Fredersdorf

letzte bekannte Anschrift:
Max-Planck-Straße 11
50171 Kerpen

Öffentliche Zustellung gemäß § 10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG)

Da der Aufenthaltsort des oben Genannten unbekannt ist, wird hiermit die öffentliche Zustellung gemäß § 10 VwZG in der aktuellen Fassung angeordnet.

Abteilung/Referat: EKM Entsorgungsdienste Kreis Mittelsachsen GmbH
Aktenzeichen: 1021522550001 und 1021522550002


Die oben genannten Abfallgebührenbescheide liegen zur Abholung durch den Betroffenen oder berechtigte Dritte in der 

EKM Entsorgungsdienste Kreis Mittelsachsen GmbH, 
Frauensteiner Straße 95 
in 09599 Freiberg 

bereit.

Der Abfallgebührenbescheid gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung bzw. seit der Veröffentlichung des Gebührenbescheides zwei Wochen verstrichen sind.

Mit dieser öffentlichen Zustellung wird die Widerspruchsfrist von einem Monat in Gang gesetzt.

Nach deren Ablauf wird der Abfallgebührenbescheid unanfechtbar.

gez. Angela Markert
Referatsleiterin


Veröffentlichung am: 03.07.2026
Veröffentlicht bis einschließlich: 24.07.2026