Öffentliche Zustellung des Landratsamtes Mittelsachsen


Andreas Wesner

letzte bekannte Anschrift:
Die Zustellung war nicht möglich.

Öffentliche Zustellung gemäß § 10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG)

Dem Zustellungsadressaten wurde deshalb der Bescheid des Landratsamtes Mittelachsen vom 29.06.2026 nach Art. 15 VwZVG durch öffentliche Bekanntmachung zugestellt.

Abteilung/Referat: Verkehr und Bauen / Bauaufsicht und Denkmalschutz
Aktenzeichen: 1.20.2.634.10 - 25B0321


Der Bescheid kann nach Bekanntmachung der Benachrichtigung gegen Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises oder durch einen 
bevollmächtigten Vertreter abgeholt bzw. eingesehen werden bei: 

Landratsamt Mittelsachsen, 
Straße des Friedens 20, 
04720 Döbeln 
im Zimmer Nr.: 219.

Der Bescheid gilt gemäß §10 Abs. 2 S. 6 VwZG als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind.

Im Anschluss werden Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf dem Adressaten Rechtsverluste drohen können.

gez. Michael Süß
Referatsleiter


Veröffentlichung am: 02.07.2026
Veröffentlicht bis einschließlich: 23.07.2026