Öffnungszeiten zwischen den Feiertagen
17.12.2021
Information zur Kfz-Zulassungsstelle
Das Referat Kfz-Zulassungsbehörde hat am 23. Dezember 2021 und 30. Dezember 2021 bis 16:00 Uhr geöffnet. Terminvereinbarungen sind nicht zwingend erforderlich.
Information der Fahrerlaubnisbehörde
Fahrerlaubnisbehörde hat am 23. Dezember und 30. Dezember 2021 bis 16:00 Uhr geöffnet. Vom 27. bis 30. Dezember 2021 ist eine Bearbeitung der Bürgeranliegen in der Fahrerlaubnisbehörde ausschließlich nach Terminvereinbarung möglich. Termine für den Pflichtumtausch können weiterhin über den Online-Kalender gebucht werden. Außerdem besteht die Möglichkeit, per Post einen Antrag zu stellen. Die Unterlagen sind auf der Internetseite des Landkreises eingestellt. Termine für die Bearbeitung von Fahrschulanträgen, Verlängerungen, Ausstellungen von Fahrerqualifizierungsnachweisen und mehr sind über die Hotline 03731 799-1454 zu vereinbaren.
Weihnachtsfrieden im Landratsamt
Der sogenannte „Weihnachtsfrieden“ im Landratsamt Mittelsachsen gilt in der Zeit vom 21. bis 31. Dezember 2021. In dieser Zeit sollen keine belastenden Verwaltungsmaßnahmen durchgeführt werden. Welche Vorgänge einbezogen werden, entscheiden die Abteilungen und Referate in eigener Verantwortung. Die Bearbeitung laufender Verwaltungsvorgänge wird jedoch gewährleistet. Von der Kreiskasse werden keine Mahnungen versandt und es werden in diesem Zeitraum auch keine Vollstreckungsmaßnahmen durchgeführt.
Bauträger, Baubetreuer und Finanzanlagenvermittler müssen Unterlagen einreichen
Das Referat Allgemeine Ordnungsangelegenheiten im Landratsamt Mittelsachsen weist darauf hin, dass bis Ende des Jahres Bauträger, Baubetreuer und Finanzanlagenvermittler die Prüfungsberichte beziehungsweise Negativerklärungen für das Jahr 2020 noch einreichen müssen. Grundlage bildet die Gewerbeordnung. Regelungen zu Billigkeits- oder Bagatellgrenzen existieren nicht. Die Prüfungspflicht entsteht bereits dann, wenn nur eine Vermittlung, eine Beratung beziehungsweise ein Vorhaben durchgeführt wurden, auch wenn die Kosten der Pflichtprüfung in keinem angemessenen Verhältnis zu dem erzielten Gewinn stehen.
Die Prüfungsberichte für das Jahr 2020 sind bis zum 31. Dezember 2021 an das
- Landratsamt Mittelsachsen,
- Abteilung Ordnung und Sicherheit,
- Referat Allgemeine Ordnungsangelegenheiten,
- Frauensteiner Straße 43,
- 09599 Freiberg, zu übermitteln.
Sofern keine dieser erlaubnispflichtigen Tätigkeiten ausgeübt wurde, sind anstelle der Prüfungsberichte entsprechende Erklärungen – Negativerklärungen − unaufgefordert, schriftlich und fristgerecht zu übermitteln. Ordnungswidrig handelt, wer entgegen der Makler- und Bauträgerverordnung oder der Finanzanlagenvermittlungsverordnung einen Prüfungsbericht oder eine Erklärung nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig übermittelt.
Allgemeiner Hinweis:
Im Landratsamt gilt die 3G-Regel und eine medizinische Mund-Nasen-Bedeckung muss getragen werden. Außerdem ist im Vorfeld eine Terminvereinbarung notwendig. Für die Kfz-Zulassungsstelle und die Fahrerlaubnisbehörde sind in der Regel keine Termine notwendig.