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12.11.2024
Das Landratsamt Mittelsachsen als untere Vermessungsbehörde hat Daten des Liegenschaftskatasters geändert:
Stadt Augustusburg
Gemarkung Erdmannsdorf (3509): 22/3, 23/c, 23/8, 37/8, 41/1, 44/1, 46, 116/4, 120/4, 121/2, 124/4, 124/6, 125, 127/12, 127/13, 127/14, 127/18, 127/24, 127/25, 418/3, 420/4, 430/1, 430/2, 482/1, 488/1
Allen Betroffenen wird die Änderung der Daten des Liegenschaftskatasters durch Offenlegung bekannt gemacht. Die Ermächtigung zur Bekanntgabe auf diesem Wege ergibt sich aus § 14 Abs. 7 SächsVermKatG.
Die untere Vermessungsbehörde ist nach § 2 Abs. 3 des SächsVermKatG für die Fortführung der Daten des Liegenschaftskatasters zuständig. Der Änderung der Daten des Liegenschaftskatasters liegen die Vorschriften des § 14 SächsVermKatG zugrunde.
Die Unterlagen können auf der Internetseite des Landratsamtes Mittelsachsen https://www.landkreis-mittelsachsen.de/das-amt/neuigkeiten/information-zu-unterlagen-amtsblatt.html eingesehen werden.
Zusätzlich liegen die Unterlagen ab dem 12. November 2024 bis zum 11. Dezember 2024 in der Geschäftsstelle des Referates Katasterfortführung und Datenbereitstellung, Straße des Friedens 9a, Gebäude II, 04720 Döbeln in der Zeit
Di. 09:00 – 12:00 und 13:00 bis 18:00 Uhr
Do. 09:00 – 12:00 und 13:00 bis 16:00 Uhr
sowie nach Vereinbarung
Mo. 08:30 – 12:00 Uhr
Mi. 08:30 – 12:00 Uhr
Fr. 08:30 – 12:00 Uhr
zur Einsichtnahme bereit. Nach § 14 Abs. 7 Satz 5 SächsVermKatG gilt die Änderung der Daten des Liegenschaftskatasters 7 Tage nach Ablauf der Offenlegungsfrist als bekannt gegeben.
Für Fragen stehen die Mitarbeiter der Geschäftsstelle während der Öffnungszeiten zur Verfügung. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit in der Geschäftsstelle weitere Unterlagen zu den Änderungen einzusehen. Zudem besteht die Möglichkeit, Informationen zu den Bestandsdaten des Liegenschaftskatasters über das Geoportal Sachsenatlas www.geoportal.sachsen.de zu erhalten.
Für eine Einsichtnahme wird eine vorherige telefonische Terminabsprache unter der Rufnummer 03731 799-1200 empfohlen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Die Zerlegung sowie die Berichtigung eines Zeichenfehlers stellen Verwaltungsakte dar, gegen die innerhalb eines Monats Widerspruch beim Landratsamt Mittelsachsen, Sitz in 09599 Freiberg erhoben werden kann.
Döbeln, den 8. November 2024
gez. i.A. Kautzner
Weißenberg
Abteilungsleiterin
Abteilung Integrierte Ländliche Entwicklung und Geoinformation
¹ Gesetz über das amtliche Vermessungswesen und das Liegenschaftskataster im Freistaat Sachsen (Sächsisches Vermessungs- und Katastergesetz – SächsVermKatG) vom 29. Januar 2008 (SächsGVBl. S. 138, S. 148), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 19. Juni 2024 (SächsGVBl. S. 636).