Offenlegung über die Änderung von Daten des Liegenschaftskatasters nach § 14 Abs. 7 Sächsisches Vermessungs- und Katastergesetz¹ (SächsVermKatG)

11.08.2025

Das Landratsamt Mittelsachsen als untere Vermessungsbehörde hat Daten des Liegenschaftskatasters geändert:

Betroffene Flurstücke

Stadt Penig

Gemarkung Langenleuba-Oberhain (3835): 110, 121/4, 122/1, 122/2, 123/8, 123/9, 123/11, 123/12, 124, 126, 127/2, 127/7, 128/3, 128/4, 128/5, 130, 131/1, 132/1, 132/2, 135, 136, 137, 138, 139, 140, 142/2, 143/2, 143/3, 143/12, 143/17, 143/18, 147/1, 147/3, 149, 151/1, 151/2, 177/2, 698/6, 1197/40, 1197/42, 590/3, 590/4, 591/4, 610, 627/10, 628/4, 628/5, 1190/2, 1196/3, 1197/c, 1197/27, 591/2, 123/10

Art der Änderung

  1. Zerlegung
  2. Berichtigung der Flächenangabe
  3. Veränderung der tatsächlichen Nutzung
  4. Veränderung von Gebäudedaten
  5. Verschmelzung

Allen Betroffenen wird die Änderung der Daten des Liegenschaftskatasters durch Offenlegung bekannt gemacht. Die Ermächtigung zur Bekanntgabe auf diesem Wege ergibt sich aus § 14 Abs. 7 SächsVermKatG. Die untere Vermessungsbehörde ist nach § 2 Abs. 3 des SächsVermKatG für die Fortführung der Daten des Liegenschaftskatasters zuständig. Der Änderung der Daten des Liegenschaftskatasters liegen die Vorschriften des § 14 SächsVermKatG zugrunde.

Die Unterlagen können auf der Internetseite des Landratsamtes Mittelsachsen https://www.landkreis-mittelsachsen.de/das-amt/neuigkeiten/information-zu-unterlagen-amtsblatt.html eingesehen werden.

Zusätzlich liegen die Unterlagen ab dem

12. August 2025 bis zum 11. September 2025
in der Geschäftsstelle des Referates Katasterfortführung und Datenbereitstellung
Straße des Friedens 9a, Gebäude II, 04720 Döbeln

in der Zeit

Di. 09:00 – 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr
Do. 09:00 – 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr
sowie nach Vereinbarung
Mo. 09:00 – 12:00 Uhr
Mi. 09:00 – 12:00 Uhr
Fr. 09:00 – 12:00 Uhr

zur Einsichtnahme bereit. Nach § 14 Abs. 7 Satz 5 SächsVermKatG gilt die Änderung der Daten des Liegenschaftskatasters 7 Tage nach Ablauf der Offenlegungsfrist als bekannt gegeben.

Für Fragen stehen die Mitarbeiter der Geschäftsstelle während der Öffnungszeiten zur Verfügung. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit in der Geschäftsstelle weitere Unterlagen zu den Änderungen einzusehen.

Für eine Einsichtnahme wird eine vorherige telefonische Terminabsprache unter der Rufnummer 03731 799-1200 empfohlen.

Rechtsbehelfsbelehrung:
Die Zerlegung sowie die Verschmelzung stellen Verwaltungsakte dar, gegen die innerhalb eines Monats Widerspruch beim Landratsamt Mittelsachsen, Sitz in 09599 Freiberg erhoben werden kann.

Döbeln, den 7. August 2025

gez. i.A. Kautzner

Fohl
kommissarischer Abteilungsleiter
Abteilung Integrierte Ländliche Entwicklung und Geoinformation

¹ Gesetz über das amtliche Vermessungswesen und das Liegenschaftskataster im Freistaat Sachsen (Sächsisches Vermessungs- und Katastergesetz - SächsVermKatG) vom 29. Januar 2008 (SächsGVBl. S. 138, S. 148), zuletzt geändert durch Art. 1 der Verordnung vom 19. Juni 2024 (SächsGVBl. S. 636).