Offenlegung über die Änderung von Daten des Liegenschaftskatasters nach § 14 Abs. 7 Sächsisches Vermessungs- und Katastergesetz¹ (SächsVermKatG)

11.06.2026

Das Landratsamt Mittelsachsen als untere Vermessungsbehörde hat Daten des Liegenschaftskatasters geändert:

Betroffene Flurstücke

Stadt Hainichen
Gemarkung Gersdorf (4520): 103/2, 246

Gemarkung Falkenau (4521): 15, 79/3, 84/1, 87/a, 93, 100, 106, 113, 114, 116, 122, 123, 127, 138, 142, 143, 157, 162/7, 319/2, 321/2

Art der Änderung

Zerlegung

  1. Zerlegung
  2. Veränderung der tatsächlichen Nutzung
  3. Berichtigung eines Zeichenfehlers
  4. Berichtigung der Flächenangabe

Allen Betroffenen wird die Änderung der Daten des Liegenschaftskatasters durch Offenlegung bekannt gemacht. Die Ermächtigung zur Bekanntgabe auf diesem Wege ergibt sich aus § 14 Abs. 7 SächsVermKatG.

Die untere Vermessungsbehörde ist nach § 2 Abs. 3 des SächsVermKatG für die Fortführung der Daten des Liegenschaftskatasters zuständig. Der Änderung der Daten des Liegenschaftskatasters liegen die Vorschriften des § 14 SächsVermKatG zugrunde.

Die Unterlagen können auf der Internetseite des Landratsamtes Mittelsachsen https://www.landkreis-mittelsachsen.de/das-amt/neuigkeiten/information-zu-unterlagen-amtsblatt.html eingesehen werden.

Zusätzlich liegen die Unterlagen ab dem

12. Juni 2026 bis zum 13. Juli 2026
in der Geschäftsstelle des Referates Katasterfortführung und Datenbereitstellung 
Straße des Friedens 9a, Gebäude II, 04720 Döbeln

in der Zeit

Di. 09:00 – 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr 
Do. 09:00 – 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr 
sowie nach Vereinbarung
Mo. 09:00 – 12:00 Uhr
Mi. 09:00 – 12:00 Uhr
Fr. 09:00 – 12:00 Uhr                                                                                                                             

zur Einsichtnahme bereit. Nach § 14 Abs. 7 Satz 5 SächsVermKatG gilt die Änderung der Daten des Liegenschaftskatasters 7 Tage nach Ablauf der Offenlegungsfrist als bekannt gegeben.

Für Fragen stehen die Mitarbeiter der Geschäftsstelle während der Öffnungszeiten zur Verfügung. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit in der Geschäftsstelle weitere Unterlagen zu den Änderungen einzusehen. Zudem besteht die Möglichkeit, Informationen zu den Bestandsdaten des Liegenschaftskatasters über das Geoportal Sachsenatlas www.geoportal.sachsen.de zu erhalten. 

Für eine Einsichtnahme wird eine vorherige telefonische Terminabsprache unter der Rufnummer 03731 799-1200 empfohlen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Die Zerlegungen und die Berichtigung eines Zeichenfehlers stellen Verwaltungsakte dar, gegen die innerhalb eines Monats Widerspruch beim Landratsamt Mittelsachsen, Sitz in 09599 Freiberg erhoben werden kann.

Döbeln, den 10. Juni 2026 

gez. i.A. Kautzner

Fohl

kommissarischer Abteilungsleiter

Abteilung Integrierte Ländliche Entwicklung und Geoinformation

¹ Gesetz über das amtliche Vermessungswesen und das Liegenschaftskataster im Freistaat Sachsen (Sächsisches Vermessungs- und Katastergesetz - SächsVermKatG) vom 29. Januar 2008 (SächsGVBl. S. 138, S. 148), zuletzt geändert durch Art. 1 der Verordnung vom 19. Juni 2024 (SächsGVBl. S. 636).