Offenlegung über die Änderung von Daten des Liegenschaftskatasters nach § 14 Abs. 7 Sächsisches Vermessungs- und Katastergesetz¹

04.06.2026

Das Landratsamt Mittelsachsen als untere Vermessungsbehörde hat Daten des Liegenschaftskatasters geändert:

Betroffene Flurstücke 

Stadt Waldheim
Gemarkung Heiligenborn (2980):  126

Art der Änderung

  1. Berichtigung eines Zeichenfehlers

Allen Betroffenen wird die Änderung der Daten des Liegenschaftskatasters durch Offenlegung bekannt gemacht. Die Ermächtigung zur Bekanntgabe auf diesem Wege ergibt sich aus § 14 Abs. 7 SächsVermKatG.

Die untere Vermessungsbehörde ist nach § 2 Abs. 3 des SächsVermKatG für die Fortführung der Daten des Liegenschaftskatasters zuständig. Der Änderung der Daten des Liegenschaftskatasters liegen die Vorschriften des § 14 SächsVermKatG zugrunde.

Die Unterlagen können auf der Internetseite des Landratsamtes Mittelsachsen https://www.landkreis-mittelsachsen.de/das-amt/neuigkeiten/information-zu-unterlagen-amtsblatt.html eingesehen werden.

Zusätzlich liegen die Unterlagen ab dem

5. Juni 2026 bis zum 6. Juli 2026
in der Geschäftsstelle des Referates Katasterfortführung und Datenbereitstellung 
Straße des Friedens 9a, Gebäude II, 04720 Döbeln

in der Zeit

     Di. 09:00 – 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr 
     Do. 09:00 – 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr 
     sowie nach Vereinbarung
     Mo. 09:00 – 12:00 Uhr
     Mi. 09:00 – 12:00 Uhr
     Fr. 09:00 – 12:00 Uhr                                                                                                                            

zur Einsichtnahme bereit. Nach § 14 Abs. 7 Satz 5 SächsVermKatG gilt die Änderung der Daten des Liegenschaftskatasters 7 Tage nach Ablauf der Offenlegungsfrist als bekannt gegeben.

Für Fragen stehen die Mitarbeiter der Geschäftsstelle während der Öffnungszeiten zur Verfügung. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit in der Geschäftsstelle weitere Unterlagen zu den Änderungen einzusehen. Zudem besteht die Möglichkeit, Informationen zu den Bestandsdaten des Liegenschaftskatasters über das Geoportal Sachsenatlas www.geoportal.sachsen.de zu erhalten. 

Für eine Einsichtnahme wird eine vorherige telefonische Terminabsprache unter der Rufnummer 03731 799-1200 empfohlen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Die Berichtigung eines Zeichenfehlers stellt einen Verwaltungsakt dar, gegen den innerhalb eines Monats Widerspruch beim Landratsamt Mittelsachsen, Sitz in 09599 Freiberg erhoben werden kann.

Döbeln, den 2. Juni 2026 

gez. i.A. Kautzner

Fohl
kommissarischer Abteilungsleiter
Abteilung Integrierte Ländliche Entwicklung und Geoinformation

¹ Gesetz über das amtliche Vermessungswesen und das Liegenschaftskataster im Freistaat Sachsen (Sächsisches Vermessungs- und Katastergesetz - SächsVermKatG) vom 29. Januar 2008 (SächsGVBl. S. 138, S. 148), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 19. Juni 2024 (SächsGVBl. S. 636).