Onlinezulassung in Sachsen noch nicht möglich

01.10.2019

Ab heute treten neue Regeln bei der Kfz-Zulassung in Kraft. Theoretisch sollen ab heute Fahrzeuge auch online zugelassen werden, was aber in Sachsen frühestens Januar 2020 funktioniert. Dann können auch Umschreibungen und alle Varianten der Wiederzulassung online getätigt werden.

Außerdem tritt die bundesweite Kennzeichen-Mitnahme (Kennzeichen-Beibehalt) auch bei Halterwechsel ein – die Verpflichtung zur Umschreibung auf den neuen Halter bei der örtlich zuständigen Kfz-Zulassungsbehörde bleibt.

Das auswärtige Kennzeichen kann im zugelassenen Zustand beibehalten werden – aber nur solange bis zur Außerbetriebsetzung des Fahrzeuges. Mit Außerbetriebsetzung geht das Kennzeichen an die kennzeichenführende Stelle zurück. Für eine neue Zulassung ist dann ein hiesiges/mittelsächsisches Kennzeichen erforderlich.

Außerdem wird nach aktueller Rechtslage die Außerbetriebsetzung voraussichtlich nur noch bei der örtlich zuständigen Kfz-Zulassungsbehörde (Wohnortprinzip eingetragener Fahrzeughalter nach § 46 Abs. 2 Fahrzeug-Zulassungsverordnung) möglich sein.

Seit 1. Juni 2019 haben Kfz-Zulassungsbehörden die Befugnis, nach § 26 des Gesetzes zur Neuregelung des Sächsischen Straßenverkehrsrechts die Kfz-Zulassung/Kennzeichenzuteilung abzulehnen, wenn der antragstellende Fahrzeughalter rückständige Gebühren und Auslagen aus vorangegangenen Zulassungsvorgängen und damit zusammenhängenden Verwaltungs- und Vollstreckungsverfahren hat (nur Gebühren/Auslagen der Kfz-Zulassungsbehörde).

Dies wird ab 1. Oktober 2019 nunmehr auch im Landkreis Mittelsachsen umgesetzt. 

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